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Kapitel Aktion-Reaktion

"Da der feindliche Luftangriff den gesamten Lebensraum einer Nation bedroht, sind Heer und Flotte allein nicht mehr in der Lage, die Grenzen eines Landes zu schützen. So gesehen wird der Krieg der Zukunft nicht mehr nur von den Waffenträgern einer Nation geführt werden, sondern er wird das ganze Volk erfassen.
Ein besonderes Kennzeichen der Luftwaffe ist ihre ständige Verwendungsbereitschaft, die keiner langen Mobilmachungsvorbereitung bedarf. Die Luftwaffe hat die Aufgabe, bei einem Ausbruch kriegerischer Verwicklungen sofort und mit äußerster Entschlossenheit den Gegner zu überfallen, seine Mobilmachungsvorbereitungen zu stören, den Aufmarsch zu verhindern und darüber hinaus die Stätten seiner Kriegswirtschaft und Volksversorgung nachhaltig zu vernichten.
Bei einem solchen Luftangriff des Gegners wird zwangsläufig das ganze Volk in Mitleidenschaft gezogen. Nur die Erkenntnis gemeinsamer Gefahr, die gründliche Aufklärung aller Volksteile im Frieden und die Durchführung der notwendigen Maßnahmen des Luftschutzes, verbunden mit einem einheitlichen und geschlossenen Abwehrwillen, können die Voraussetzungen dafür schaffen, daß in einem künftigem Kriege eine Nation in Stunden der Gefahr bereit und in der Lage ist, sich und ihren Lebensraum zu behaupten.
Wenn je ein Volk besonders luftgefährdet ist, so ist es das deutsche Volk im Hinblick auf seine geographische und politische Lage im Herze Europas. Umgeben von einer großen Zahl hochgerüsteter Nationen ist kein Ort im deutschen Lande im Kriege vor Luftangriffen sicher. Diese Gefahr mit voller Deutlichkeit erkannt zu haben, ist das Verdienst der Nationalsozialistischen Regierung. Sie hat daher sofort nach der Machtübernahme die Maßnahmen in die Wege geleitet, um diese ungeheure Gefahr zu bannen oder wenigstens die Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um im Falle eines Luftangriffes das Volk zu schützen.
...
Trotz allem wird es aber niemals möglich sein, den Durchbruch und die Wirksamkeit feindlicher Luftstreitkräfte in jedem Falle zu verhindern. ... Deshalb gilt es, weitere Maßnahmen zu treffen, um im Rahmen der allgemeinen Landesverteidigung Volk und Heimat gegen die Gefahren von Luftangriffen zu schützen und ihre Wirkungen auf Leben, Wirtschaft und Verkehr zu mildern.
Diese Maßnahmen fallen unter den Begriff des "Zivilen Luftschutzes".
(Ministerialrat Dr.Ing.E.h.Kurt Knipfer, Werner Burkhardt; Luftschutz in Bildern; Berlin 1935)

"Es ist eine bekannte Tatsache, ... daß die Zeiten hart sind, aber seien wir nicht undankbar gegen sie, denn der Krieg hat uns alle gleich gemacht, wie über so unter der Erde, und insofern ist er nicht nur menschlich bedeutend, sondern bringt auch uns Architekten Gewinn. Aus diesen Erwägungen heraus, ... ist der Friedhof herangereift.... Ich bin bei meinem Entwurf von der festen Überzeugung getragen gewesen, daß die erwähnte Gleichheit, die als vaterländisch im höchsten Sinne bezeichnet werden darf, den Verzicht auf jegliche Schmuckbeigabe fordert, darum habe ich statt der gekrümmten Linien gerade gezogen, die so unerschütterlich sind wie die Reihen unserer Krieger, zahllose parallel laufende Reihen, an denen viereckige Gräberplatten nebeneinander stehen, deren genau abgemessene Gleichheit in der Einfachheit gipfelt, die dem grauen Ehrenkleid unserer Braven entspricht, das sich überall fortsetzt, bis in das errichtete Denkmal mit den gleich langen Kanten hinein, dem das Kranzgesims fehlt, da die feinen Profile den Kriegswürfel schädigen, der nackt sein muß, in Anbetracht seiner Bestimmung. ... "
(Siegfried Krakauer; Ginster; Frankfurt a.M. 1963 zitiert in Hans Jochen Kunst; Architektur und Macht in Arch+ Heft 71/Oktober 1983)

Der Generalbauinspektor
für die Reichshauptstadt Berlin W8, den 17.No., 1939.
An den L-Baustab Stachowitz

"Mit Rücksicht auf die vordringlichen Aufgaben des Rüstungsbauprogarmms habe ich angeordnet, dass die im Luftschutzraumbau beschäftigte Anzahl von Arbeitskräften für das Gebiet der Reichshauptstadt auf 1500 herabgesetzt wird. Diese Ermässigung der Arbeitskräfte bedingt eine einheitliche Zusammenfassung aller Luftschutzbauten unter einer zentralen Leitung. Ich ordne daher an, dass im Gebiet der Reichshauptstadt Berlin lediglich die Baustäbe Langer und Stachowitz weiterhin die Durchführung dieser Maßnahmen

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überwachen, während die Baustäbe Pückel und Voß, aufgelöst und der Baugruppe Langer angegliedert werden. Die Übergabe dieser Baustäbe an den Baustab Langer erfolgt mit Wirkung vom 27. 11. 1939.
...
gez. Speer"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.2002)

Luftgaukommando III Bln.-Dahlem, den 22.11.1939.
"Im Einvernehmen mit dem Generalbauinspektor hat die Organisation des Luftschutzbauwesens nach folgenden Gesichtspunkten zu erfolgen:
1.) Mit Wirkung vom 27. 11. 1939 geht die Leitung des Baues von öffentlichen Luftschutzräumen, Rettungsstellen usw. vom Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt an das L.G.K. III Ia op3 (LS) über. Mit der Wahrnehmung der einschlägigen Dienstgeschäfte ist Dipl.Ing.Roesner beauftragt.
...
Kommandierender General und Befehlshaber
im Luftgau III
m.d.W.d.G.b.
gez. Hoffmann Generalmajor"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.2002)

Luftgaukommando III Berlin-Dahlem, den 22. 12. 1939
Bezug: Eisenzuteilung für LS-Bauten
An den Herrn Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt
Luftschutzraumbau - Gruppe Langer - Haupt 2/L

" Sämtliche Baustoffanforderungen sind in Zukunft ausschließlich an die Durchführungsstelle für die Neugestaltung der Reichshauptsadt zu richten. Soweit seither Eisenkennziffern und dergleichen unmittelbar beim R.L.M. beantragt und zugeteilt wurden, sind diese Kennziffern umgehend an die Durchführungsstelle zurückzugeben. Die Durchführungsstelle nimmt von sich auf Anforderung die Verteilung vor.
Eine Verwendung von Kennziffern und Baustoffen für Zwecke des Selbstschutzes, des erweiterten Selbstschutzes und des Werkluftschutzes ist verboten. Die zugeteilten Kontigente und Baustoffe dürfen nur für die Bauten des Reichsfiskus Luftfahrt (öffentliche LS-Räume, Rettungsstellen, Befehlsstellen, Schutzräume des SHD.) verwendet werden.
Hiervon bleiben unberührt die Materialversorgung der Schutzraumbauten für Schüler.

Für das Luftgaukommando
Der Chef des Stabes
I.A.
gez.v.Mirbach
Major"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.2002)

Der Beauftragte für den Vierjahresplan
Der Generalbevollmächtigte
für die Regelung der Bauwirtschaft
Reichsminister Dr.Ing.Todt Berlin, den 24. März 1941

"Anordnung Nr.20
des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft betr. Fertigung für die Baudringlichkeitsstufen.
Im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht, dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition und dem Reichswirtschaftsminister wird folgende Anordnung erlassen:
1.) Für die Dringlichkeit der kriegswichtigen Bauvorhaben gelten ausschließlich die Stufen 0, 1, 2, 3 und 4.
2.) Für die Fertigungen, die mit Baueisenkontrollnummern belegt sind (wie z.B. zum Bauvorhaben gehörige Versorgungsleitungen, Heizanlagen, Be- und Entwässerung, Stahlkonstruktionen) gelten ebenfalls nur die Baudringlichkeitsstufen.
...
Die Bauherren sind verpflichtet, den bauausführenden Firmen, sowie Lieferanten und Konstruktionsfirmen die ihnen bekanntgegebene Kennzeichnung des Bauvorhabens (z.B. 1N Nürnberg 21) auf Verlangen zu nennen.
..."
Der Beauftragte für den Vierjahresplan
Der Generalbevollmächtigte
für die Regelung der Bauwirtschaft
gez.Dr.Todt
(Pr.Br.Rep.42 Acc.79)

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Der Beauftragte für den Vierjahresplan
Der Generalbevollmächtigte
für die Regelung der Bauwirtschaft Berlin, den 6. März 1942

Grundsätze für die Durchführung von Wohnungsbauten im 3.Kriegswirtschaftsjahr.

"Zur Anpassung der im 3. Kriegswirtschaftsjahr zur Durchführung kommenden Wohnungsbauten an die Erfordernisse der derzeitigen Bauwirtschaftslage habe ich die in dem Erlaß des Reichsmarschalls vom 20. 6. 1941 und meinen dazu erlassenen Richtlinien für die Behandlung kriegswichtiger Bauten im 3. Kriegswirtschaftsjahr vom 12. 7. 1941 sowie meiner 22. Anordnung vom 8. 12. 1941 betr. Baustoff-Einsparung ergangenen Bestimmungen für den Wohnungsbau in folgende Grundsätze zusammengefaßt:
I. Planung.
Es ist schon bei der Planung besonders darauf zu achten, daß jeder unnötige Baustoffaufwand vermieden wird. Bei der Projektierung der Gesamtanlage - Wahl des Baugeländes und Aufstellung des Bebauungsplanes - ist auf größte Sparsamkeit zu achten, damit überflüssige Straßen und Versorgungsleitungen, sowie Kanäle und dergl. vermieden werden (An vorhandene Bebauung anschließen. Weitestgehend Baulücken ausfüllen).
Die nach meinem Erlaß vom 28. 7. 1941 – GB.2342/41g VIII als höchstzulässig angegebene nutzbare Wohnfläche von 86qm je Wohnungseinheit darf grundsätzlich nicht überschritten werden. Bei der Berechnung der Wohnfläche sind der Erlaß des Führers zur Vorbereitung des deutschen Wohnungsbaues nach dem Kriege vom 15. November 1940 und die dazu ergangenen Erläuterungen des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau vom 4. April 1941 betr. Übergangsregelung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues zugrunde zu legen.
II. Ausführung
A) Hochbau
1.) Die Bauten sind in einfacher Form auszuführen!
Alle nicht unbedingt notwendigen Aufwendungen, wie für architektonische Gestaltung, Ausstattung und dergl., die auch noch nach dem Kriege zur Vervollständigung der Bauvorhaben ohne Verhinderung ihrer vorzeitigen Beziehbarkeit nachgeholt werden können, haben jetzt zu unterbleiben. U.a. kommen also in Fortfall:
a) Jedes Stucken, Scharrieren sowie alle vorbereitenden Arbeiten hierzu.
b) Der Einbau von Doppelfenstern und -türen. Die Ausbildung kann jedoch so erfolgen, daß später Doppelfenster bezw. -türen angebracht werden können.
c) Das Anbringen von Wandplatten aller Art, sowie Keramik- und Steinzeugfußbodenplatten in Treppenhäusern, Fluren, Küchen und Bädern usw.
d) Die Bekleidung von Innenwandflächen aus Ausstattungsgründen mit Holz, Stoffen, Tapeten usw.
e) Die Herstellung von zentralen Heizungs- und Wasserversorgungsanlagen.
2.) Sparsamkeit im Verbrauch kontigentierter Baustoffe!
Die bestehenden Verwendungsverbote sind genauestens zu beachten. Also u.a. beim:
a) Eisen:
Massivdecken eisensparend, Decken über Luftschutzräumen wölben, mindestens aber die Feldlängen durch Stützen und Unterzüge unterteilen. Tür- und Fensterstürze in Mauerwerk. Austauschstoffe für sanitäre Einrichtungen, Standrohre, Falleitungen bei zweigeschossiger Bauweise usw. Keine Eisengitter, Geländer und Handläufe in Holz, desgl. die Lichtschachtroste.
Türklinken, Fenstergriffe und Beschläge in Ausweichbaustoffen.
Ofen und Herde sowie Gasschutztüren und Blenden in eisensparender Bauweise.
..."
Im Auftrage
gez. Steffens
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1190)

Der Präsident der Preußischen Bau- und Finanzdirektion 30. April 1940
An das Luftverteidigungskommando 1

"Betrifft: Bunkerbau für die staatlichen höheren Schulen.
Bei der allgemeinen Besprechung über Luftschutzmaßnahmen im Luftschutzort Berlin beim Kommando der Schutzpolizei am 32. 11. 1939 ist auch über den Schutzraumbau auf Schulgrundstücken verhandelt worden. Danach sollen diese Bauvorhaben hinsichtlich der Einordnung in die Dringlichkeitsstufe 3, sowie hinsichtlich der Zuteilung von Arbeitskräften und von Baustoffen ebenso wie Bauvorhaben des hoheitlichen Luftschutzes behandelt werden. Es wurde damals ferner mitgeteilt, dass vom Luftgaukommando III Typen für Sonderbauten entwickelt werden und daß die genormten Schalungen im Fließsystem auf den verschiedenen Schulgrundstücken

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verwendet werden sollten [Diese Schalungen ließen es zu, innerhalb von 14 Tagen den Rohbau einer Rettungsstelle fertigzubetonieren]. Die Baukosten sollten vorschußweise bei den Reichsmitteln (Mobgelder) des Polizeipräsidenten verrechnet und später von der nutzenden Verwaltung, also vom Preußischen Staat, erstattet werden, sofern die Bunkerbauten nicht auch gleichzeitig als öffentliche Schutzraumbauten vom Polizeipräsidenten benötig würden. Abgesehen von der späteren kurzen Mitteilung, daß die genormten eisernen Schalungen inzwischen fertiggestellt seien, sind mir bisher weitere Äußerungen hierzu nicht zugegangen.
Wenn auch in den meisten staatlichen Schulgebäuden in Berlin ausreichende und zum Ausbau als Luftschutzräume geeignete Kellerräume vorhanden sind, so sind doch bei einzelnen Schulen Bunkerbauten unvermeidbar.
Ich bitte deshalb um baldgefl. Übersendung der genauen Richtlinien und Entwurfsunterlagen für die Erstellung von Bunkern und um Mitteilung, wann mir die Schalungen mit den zugeteilten Arbeitskolonnen voraussichtlich zur Verfügung stehen."
(Pr.Br.Rep.42 Acc.2002)

Kapitel Angst-Macht

"Die Verteidigungsmaßnahmen einer Gemeinschaft, die bisher im Bau von Wällen, Gräben, Burgen und Festungen ihren Ausdruck fand, werden in der bevorstehenden Zeit ergänzt werden durch die Errichtung von Luftschutzraumbauten, die bei der Entwicklung und Bedeutung der Luftwaffe und der Notwendigkeit des Schutzes einer Nation gegen diese Waffe in Zukunft die gleiche Bedeutung erhalten können wie die Befestigungsbauten in früherern Zeiten. Diese Luftschutzmaßnahmen dienen der Abwehr zu allen Zeiten. Auch dem Baukünstler werden hier neue Aufgaben gestellt. Festungen und Burgen vergangener Zeit haben in vielen Fällen nicht nur dem rein materiellen Verteidigungszweck gedient, sondern sie gaben dem Baukünstler Anlaß, für die wehrhafte Verwendung eine entsprechende Form zu finden, die in vielen Fällen weit über den materiellen Zweck hinaus Kulturdenkmal einer zeit geblieben ist."
(Fritz Todt In Der Deutsche Baumeister Heft 12/ 1940)

"Der Sicherheitsbau in Deutschland, dem einzigen Achsenland, das "gehärtete" Schutzbauten aufwies, ging interessanterweise zwei Wege. Der eine, hauptsächlichste und für den Massenschutz wichtigste, führte gemäß den baulichen Voraussetzungen unter die Erde. Wichtigstes und überaus erfolgreiches Mittel der meist improvisatorischen Maßnahmen war die Vernetzung von Kellerschutzräumen mittels Durchbrüchen. ...Der zweite Weg führte zurück zur längst obsolet geglaubten Verbindung von Sicherheitsbau und Kampfstand. Die moderne Stahlbetontechnik machte es möglich, Turmbauten zu errichten, deren Widerstandsfähigkeit enorm hoch war und dies bei reduzierter Auftrefffläche. Diese Anlagen dienten nicht zuletzt ihrer Sichtbarkeit wegen einer weitreichenden Sicherheitspropaganda, welche der Kriegsbereitschaft und Überlegenheitsgefühlen, dazu einer festen Bindung an die "Fürsorgliche und vorsorgende Reichsobrigkeit" dienten. Die architektonischen Gestaltungen waren oft an altes Wehrbauen angelehnt, was gut zur allgemeinen Aufgabenstellung paßte, welche im Dritten Reich repräsentativer Architektur zugewiesen war. Höchst imposante und demonstrative Bauten aber waren vor allem die Kombinationen aus Bunker und Flaktürmen, ... Das waren Zitadellen der Macht, Versprechungen der Sicherheit. Diese Bauten waren in ihrer Massigkeit mit bis zu sechs Meter starken Decken und Wänden sicherheitstechnisch fast perfekt, lächerlich in Relation zur Kopfzahl der zu schützenden Bevölkerung war nur die Kapazität, was die gesamte Demonstration als Propagandarummel entlarvte."
(Christoph Hackelsberger;"Sicherheit" im Schoß der Erde. Die Triglodyten des 20. Jahrhunderts in Der Architekt 11/1991)

Kapitel Sicherheit-Versuch

Rechtlich
Sonderdruck aus "Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen", 55. Jahrg., 1935, Heft 13
Herausgegeben im Preußischen Finanzministerium
RdErl.d.Pr.FM.v.16. 3. 1935 über Berücksichtigung der Forderungen des Luftschutzes bei der baupolizeilichen Prüfung der Baugesuche in Stadtkreisen - V18.2032/10 -.

"In der vorläufigen Ortsanweisung für den Luftschtz der Zivilbevölkerung Abschnitt VI "Schutzräume" (siehe Erlaß des Ministers des Innern vom 9. Oktober 1933 - II M 65/33)* ist festgelegt worden, daß die Beratung, Prüfung, Kontrolle und Abnahme bei Auswahl und Herrichtung von Schutzräumen in privaten Gebäuden durch die Baupolizei erfolgt. Eine solche Einschaltung der Baupolizei wird im allgemeinen nur dort erfolgen, wo die Hausbesitzer Schutzräume freiwillig vorsehen. Die Gefahren, denen die Zivilbevölkerung bei einem Luftangriff ausgesetzt ist, machen es aber erforderlich,

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die Einrichtung von baulichen Schutzmaßnahmen nicht allein dem guten Willen der Hausbesitzer zu überlassen. Es muß angestrebt werden, durch ständige Belehrung und Beratung die Zivilbevölkerung auf die Zweckmäßigkeit derartiger baulicher Maßnahmen hinzuweisen und gegebenenfalls zu ihrer sachgemäßen Ausführung zu veranlassen.
Gelegenheit dazu bietet die Vorlage von Bauentwürfen zu baupolizeilichen Prüfung.
Da indeß der Baupolizei die gesetzliche Grundlage für die Ausübung eines Zwanges fehlt, wird die belehrende und beratende Tätigkeit der Organisation des Reichsluftschutzbundes einzuschalten sein, zu deren wichtigsten Aufgaben gerade die Aufklärungstätigkeit gehört. Seitens der Baupolizeibehörden wird alsdann nur Sorge zu tragen sein, daß diesen Stellen so früh wie möglich von allen Bauvorhaben (Umbauten sowie Neubauten), die nach Lage des Falles dazu geeignet sind, Kenntnis gegeben wird. Die Luftschutzorganisationen sind dann in die Lage versetzt, durch ihre Vertrauensmänner mit den Baulustigen Fühlung zu nehmen und den Versuch zu machen, sie von der Notwendigkeit der Durchführung gewisser luftschutztechnischer Mindestansprüche in Verbindung mit den beabsichtigten sonstigen Bauarbeiten zu überzeugen.
..."
In Vertretung
Dr. Landfried
* Den Preuß. Staatshochbauämtern mitgeteilt mit RdErl. v. 4.12.1933 - V1b Nr.63/Hc - 14FM (Zentralbl. d. Bauverw. 1934, S.35)
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1935)

Reichsluftschutzbund e.V.
Das Präsidium Berlin NW40, den 22. August 1933
Rundschreiben Nr.3

"...
5.
Als besonders wirkungsvolle Propaganda für den Luftschutzgedanken hat sich die Aufstellung von 2 1/2 Meter hohen Attrappen von Fliegerbomben aus Blech erwiesen.
Die Bombenmodelle können mit Hilfe einer einfachen Vorrichtung an Straßenbahnmasten oder Laternen befestigt werden. Der Preis eines solchen Modells beträgt RM 50,- ohne Verpackung ab Werk Breslau. Bestellungen durch das Präsidium des Reichsluftschutzbundes, Berlin NW40, In den Zelten 22, II.
Es empfiehlt sich, die Fliegerbombe mit einem gelben Anstrich zu versehen, die Leitflächen schwarz zu halten und die Bombe selbst an der stärksten Stelle zur Verstärkung der Blickwirkung mit einem grünen Ring zu versehen."
(Pr.Br.Rep.42 Acc.2019)

Der Polizeipräsident in Berlin, Kommando der Schutzpolizei, Berlin NW7
Vertraulich!
An die Preuß. Bau- und Finanzdirektion 12. Dezember 1938

"Betrifft: Bau von Luftschutzräumen.
Bezug: 2. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 4. 5. 1937 RGBl.I S.566.

1. Nach der o.a. Durchführungsverordnung sind in Neubauten oder Um- und Erweiterungsbauten, die eine erhebliche Wertsteigerung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteiles darstellen, Luftschutzräume auszubauen.
Es wird um baldige Mitteilung gebeten, in welchen von der dortigen Stelle erstellten Bauten Luftschutzräume seit Erlaß o.a. Durchführungsverordnung ausgebaut worden sind und welches Fassungsvermögen diese ausgebauten Räume besitzen.
2. Zur Sicherstellung des Bedarfes an öffentlichen Luftschutzräumen im Luftschutzort Berlin, ist es erforderlich, in den von dort geplanten größeren Bauten öffentliche Luftschutzräume einzubauen. Die Mehrkosten für den Einbau der öffentlichen Luftschutzräume werden gemäß Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom 30. 11. 36 erstattet.
Es wird daher gebeten, alle von dort in Berlin geplanten Neubauten mit über 30.000cbm umbauten Raum dem Kommando der Schutzpolizei mitzuteilen.
Im Auftrage
gez. Golz"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1452)

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Der Präsident der Preußischen Bau- und Finanzdirektion Berlin NW40, den 21. Dezember 1938
Vertraulich!
An alle hochbautechnischen Sachbearbeiter und Büros, d.d.H des Büroleiters und alle Außendienststellen.
"Abschrift zur Kenntnis und Beachtung.
Die Mitteilung über bereits ausgeführte Luftschutzräume und deren Fassungsvermögen ist mir bis zum 15. Januar 1939 vorzulegen. Die Meldungen an das Kommando der Schutzpolizei über geplante Bauten mit über 30.000m3 sind von dort aus jeweilig unmittelbar abzugeben. Mein Sachbearbeiter für Luftschutz, Regierungs- und Baurat Stachowitz ist dabei zu beteiligen.
Im Auftrage
gez. Raabe"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1452)

"Neunte Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Behelfsmäßige Luftschutzmaßnahmen in bestehenden Gebäuden) Vom 17. August 1939
Auf Grund des §12 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (Reichsgesetzb. I S.827) wird im Einvernehmen mit den zuständigen Reichsministern verordnet:
§1 (1) In bestehenden Gebäuden sind behelfsmäßige Luftschutzmaßnahmen durchzuführen. Diese Verpflichtung entfällt, soweit vorschriftsmäßige Luftschutzräume vorhanden sind oder geschaffen werden. ...
...
§3
Soweit auf Grund dieser Verordnung bauliche Luftschutzmaßnahmen durchzuführen sind, die einer baupolizeilichen Genehmigung bedürfen, ist das Genehmigungsverfahren gebürenfrei. Das gleiche gilt für das Baugenehmigungsverfahren zum Einbau vorschriftsmäßiger Luftschutzräume in bestehenden Gebäuden.
...
Erste Ausführungsbestimmungen zum §1 der Neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Bestimmungen über die behelfsmäßige Herrichtung von Luftschutzräumen in bestehenden Gebäuden). Vom 17. August 1939
Auf Grund des§1 Abs. 2 der Neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz vom 17. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S.1391) wird bestimmt:
Allgemeines
1. In bestehenden Gebäuden sind für die darin wohnenden, arbeitenden oder vorübergehend anwesenden Personen, soweit deren Schutz nicht bereits durch vorschriftsmäßige Luftschutzräume sichergestellt ist, Luftschutzräume durch behelfsmäßige Maßnahmen zu schaffen.
2. Da behelfsmäßige Maßnahmen zu gegebener Zeit durch endgültige bauliche Maßnahmen ersetzt werden müssen, ist zu erwägen, endgültige bauliche Maßnahmen unter Beachtung der "Schutzraumbestimmungen" vom 4. Mai 1937 (Reichsgesetzbl. I S.568) – soweit irgend möglich – schon jetzt durchzuführen.
Auswahl geeigneter Räume
3. Mit Zustimmung des Ortspolizeiverwalters oder der von ihm beauftragten Stellen (vgl. §6 der Neunten Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz) sind die Räume im Gebäude auszuwählen, die sich nach ihrer Lage, ihrem Grundriß und ihrer baulichen Durchbildung am besten für die Verwendung als Luftschutzräume eignen. Die ausgewählten Räume und ihre Zugangswege sind zu kennzeichnen.
4. (1) Luftschutzräume sind grundsätzlich im Kellergeschoß anzulegen.
(2) Am geeignetsten sind schmale Räume zwischen starken Tragmauern und mit solchen Massivdecken, bei denen sich eine Absteifung der Decken nach Nr.10 erübrigt. Luftschutzräume sollen möglichst wenig Fenster und Türen haben. Räume in denen sich Gas-, Dampf- und Heißwasserleitungen befinden, sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Räume, in denen Dampfkessel, Heizkessel usw. aufgestellt sind oder in denen explosions- oder feuergefährliche Stoffe gelagert werden, dürfen nicht als Luftschutzräume vorgesehen werden.
(3) Sofern geeignete Kellerräume nicht vorhanden sind, können Luftschutzräume auch außerhalb des Gebäudes unter Ausnutzung örtlich vorhandener Möglichkeiten (z.B. Tunnel, Felsenkeller, Bergstollen usw.) hergerichtet werden. Derartige Luftschutzräume müssen jedoch in unmittelbarer Nähe des Gebäudes liegen, dabei darf die Entfernung zum Gebäude nicht geringer als die Höhe des Gebäudes und nicht größer als 100m sein.
...
Größe des Luftschutzraumes
5. (1) Für jede unterzubringende Person ist im Luftschutzraum ein Luftraum von 3cbm vorzusehen.
(2) Der einzelne Luftschutzraum soll im allgemeinen für nicht mehr

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als 50 Personen bemessen werden.
...
Innere Einrichtung
11. (1) Die Luftschutzraum-Anlage muß grüdlich gesäubert werden. Es wird empfohlen, Decken und Wände der Luftschutzraum-Anlage mit Kalkmilch anzustreichen.
(2) Als Notbeleuchtung sind elektrische Lampen mit Trockenbatterien bereitzulegen. Beleuchtung mit Petroleumlampen, Kerzen, Karbid oder durch sonstiges offenes Licht ist verboten.
(3) Für etwa 20 Insassen ist ein Notabort vorzusehen. Hierzu können z.B. Eimer bereitgestellt werden. Sand, Erde oder Torf ist zum Einschütten in die Eimer zur Vermeidung von Geruchsbelästigung bereit zu halten. Der Notabort ist gegen den übrigen Raum abzutrennen. ...
(4) Abdichtungsmittel, u.a. Papier, Pappe, Stoffstreifen, Isolierband, Kitt, Leim, Brettstücke usw., Werkzeuge, u.a. Hammer, Beil, Zange, Brechstange, Nägel usw. und Wasser müssen im Luftschutzraum zu Ausbesserungszwecken vorhanden sein.
(5) Eine Sitzgelegenheit ist für jeden Insassen vorzusehen. Auch Liegegelegenheiten und ein Tisch sind erwünscht.
Berlin, den 17. August 1939.
Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe
In Vertretung Milch"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1452)

Ästhetisch
Bestimmungen für den Bau von Luftschutzbunkern Heft I-VI
Heft I Allgemeines Planung und Grundrißgestaltung Fassung Juli 1941 Herausgegeben vom Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe - Inspektion des Luftschutzes, Berlin 1941

"...
Städtebauliche Planung 3.
(1) Bei der Planung von Luftschutzbunkern ist von einem LS-Bunker-Plan für das ganze Stadtgebiet auszugehen. Hierbei ist darauf zu achten, daß die im Lauf der Zeit zu errichtenden LS-Bunker sich sowohl in luftschutzmäßiger, als auch in städtebaulicher und baukünstlerischer Hinsicht in ihre Umgebung einwandfrei einfügen.
(2) In den für die Bebauung maßgebenden Plänen sind daher Lage, Größe und Gestaltung der im Planungsgebiet notwendigen LS-Bunker festzulegen. Baurechtliche Vorschriften über zulässige Bebauung, über Gebäudehöhen, Abstände usw. sind zu beachten. Über notwendige Abweichungen ist eine Entscheidung der Baupolizeibehörde herbeizuführen.

Einordnung und Größe der LS-Bunker 4.
LS-Bunker können freistehend, an andere Gebäude angebaut oder eingebaut angeordnet werden. Sie sind in der Regel als mehrgeschossige oberirdische Bauten mit großem Fassungsvermögen vorzusehen. Kleinere sowie überwiegend unter Erdgleiche befindliche Anlagen dürfen aus bauwirtschaftlichen Gründen nur in Ausnahmefällen errichtet werden.

Lage und Zugangswege 5.
(1) LS-Bunker sind so anzuordnen, daß sie von den auf sie angewiesenen Personen auf möglichst kurzem Wege erreicht werden können.
(2) Die zulässige Entfernung vom Wohn- oder Aufenthaltsplatz des Schutzsuchenden bis zum LS-Bunker beträgt:
(a) für den Selbstschutz bis 500m; ausnahmsweise können Entfernungen bis zu 1000m zugelassen werden. In diesen Fällen ist nach Erl. DRdLuObdL., Inspektion des Luftschutzes, Az. 41 d18.12 Nr.1480/41 (2IB) vom 31.Mai1941, Abschnitt 1c), zu verfahren; ...

Baustufen und Betonaufwand 6.
(a) Je nach Fassungsvermögen werden für LS-Bunker des Selbstschutzes die in der nachstehenden Aufstellung enthaltenen Baustufen vorgeschrieben:
BaustufeFassungsvermögen
des LS-Bunkers
Höchstaufwand
an Beton
Mindestdicke der bomben-
sicheren Decken und Wände
Personenm3/ Pers.m
Amehr als 15007,53,00
Bmehr als 10007,52,50
1000 bis 7508,0
750 bis 6008,5
600 bis 5009,5
500 bis 40010,5
400 bis 30011,5
Cweniger als 3002,00
...
Dachausbildung 7.
Das Dach der LS-Bunker soll im allgemeinen durch die waagerechte, bombensichere Decke gebildet werden. Sofern aus

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zwingenden architektonischen Gründen ein Steildach vorgesehen werden muß, ist es über der waagrechten, bombensicheren Decke aus nichtbrennbaren Baustoffen zu errichten.

Friedensverwendung 8.
Bei der Planung ist eine Friedensverwendung der LS-Bunker im allgemeinen nicht zu berücksichtigen.

Architektonische Gestaltung 9.
(1) Bei der Gestaltung der LS-Bunker soll der Wehrcharakter nach Möglichkeit zum Ausdruck kommen. Dabei ist eine der neuen Aufgabe gerecht werdende Form anzustreben.
(2) Es ist weiter anzustreben, schon das reine Betonbauwerk durch entsprechende Gestaltung architektonisch befriedigend auszubilden. Schmuckteile und Verkleidungen sollen nur sparsam verwendet werden.
(3) Es bestehen keine Bedenken, erst im Frieden zur Ausführung gelangende architektonische Ergänzungen bei den Entwürfen und der Bauausführung zu berücksichtigen."
(Militärarchiv Freiburg RL4/358)

Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe
Bln-Charlottenburg 2, den 24. Juni 1942
Betr.: Notstromversorgung für LS-Räume
Bezug: Bestimmungen für den Bau von LS-Bunkern Fassung Juli 1941 - Heft V
Erste Änderung der "Bestimmungen" Heft III Nr.23 (3)
An
den Herrn Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft - Reichsminister Prof.Speer
den Herrn Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt - Generalbauleitung - Behelfsbau Dr. Todt

"In Heft V der "Bestimmungen für den Bau von LS-Bunkern - Fassung Juli 1941" ist unter A. "Stromversorgung, Allgemeines" und unter Nr. 5a) und b) Anweisung über Notstromversorgung in LS-Bunkern gegeben worden. Im Zuge der Einsparungsmaßnahmen wird gebeten, zunächst nach folgenden Gesichtspunkten zu verfahren:
In Operationsbunkern, LS-Warnzentralen und LS-Behelfsstellen ist die Notstromversorgung (Notlicht-Batterie oder Notstrommaschinensatz) in der Art und Größe, wie sie für den Dienstbetrieb notwendig ist, durchzuführen.
Für alle LS-Bunker des Selbstschutzes entfallen vorläufig die vorgesehenen festeingebauten Notstrommaschinensätze mit Zubehör. Statt dessen sind fahrbare Aggregate zur Verfügung zu stellen, die bei Ausfall des Stromes zum LS-Bunker hingefahren werden können. Die elektrischen Anschlüsse sind hierfür gleichzeitig mit denen der später vorgesehenen stationären Anlagen herzustellen.
Für je fünf erstellte LS-Bunker des Selbstschutzes mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 planmäßigen Schutzplätzen je LS-Bunker ist zunächst ein fahrbares Aggregat vorzusehen. Bei der Größenanordnung für die zu beschaffenden Maschinensätze ist jedoch von einer Anzahl von 500 und 1000 planmäßigen Schutzplätzen auszugehen.
Bis die Typisierung für Notstromaggregate abgeschlossen ist, sind handelsübliche Modelle zunächst nach folgenden Angaben zu beschaffen:
StromartPlanmäßige
Schutzplätze
vorzusehende
Leistung
Zu beschaffende
Anzahl der Ge-
samtanschaffung
Vorzusehende
Spannung
Volt
Drehstrom u.50030kVA3/5220/380
Wechselstrom100060kVA2/5
Gleichstrom50024KW3/5220
100048KW2/5
...
Bei allen fertigen und im Bau befindlichen LS-Bunkern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 planmäßigen Schutzplätzen sind nachträglich Vorkehrungen für außerhalb des LS-Bunkers anzuschließende fahrbare Aggregate zu treffen. Hierbei darf die Gassicherheit der LS-Bunker nicht gefährdet werden. Nach Möglichkeit sind die Anschlüsse an den vorhandenen Netzkabeln durch Zwischenschaltung von Trennstellen vorzunehmen.
Die fahrbaren Notstromaggregate sind mit der endgültigen Übergabe der LS-Bunker gemäß Erlaß Az.41 L42 Nr.14882/41 (3 II D) vom 16. September 1941 als maschinentechnischer Bestandteil der LS-Bunker dem zuständigen LGK zu übergeben.
Für bereits endgültig übergebene LS-Bunker, die noch nicht mit einer Notstromversorgung versehen sind, ist die Übergabe von fahrbaren Aggregaten an das zuständige LGK nachzuholen.
Zunächst sind bei Belieferung mit fahrbaren Aggregaten die LS-Orte vorzusehen, die besonders luftgefährdet sind und keine oder nur wenige Ausgleichmöglichkeiten in der Stromversorgung haben. Über den Grad der Luftgefährdung entscheidet das jeweilige Luftgaukommando.

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Sollten wegen Lieferschwierigkeiten fahrbare Notstromaggregate vorläufig nicht beschafft werden können, sind die LGK angewiesen, die örtlichen LS-Leiter zu beauftragen, zunächst folgende Behelfsmaßnahmen zu ergreifen:
Entbehrliche stationäre Notstrommaschinensätze sind auszubauen und auf Fahrgestelle so einzurichten, daß sie bei eintretenden Notfällen für die in Frage kommenden LS-Bunker eingesetzt werden können. Der örtliche LS-Leiter bestimmt die zu diesem Zweck vorzusehenden stationären Anlagen.
Bei allen LS-Bunkern, die im Notfalle durch fahrbare Aggregate mitversorgt werden müssen, sind umgehend Vorkehrungen zur splittersicheren Aufstellung der Maschinensätze zu treffen.
Der Neuerwerb von fahrbaren Notstromaggregaten ist nur in den LGK III/IV, VI, XI und XII/XIII zu veranlassen.
In LGK I, II, VII, VIII und XVII sind zunächst die vorgesehenen Behelfsmaßnahmen ausreichend."
Im Auftrag
gez. Lindner
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1288)

Sachkreis B.L. Berlin, den 15. Februar 1940.
An die L-Bauleitungen Nord, Süd, Ost, West, Oberreg.-und -baurat Huntemüller

"Betrifft: Ausbau von öffentlichen Schutzräumen in staatseigenen Gebäuden.
Mit Bezug auf die Verfügung des Herrn Präsidenten vom 16. Januar 1940 - BL/40 - wird um folgendes gebeten:
1.) Ich bitte um Mitteilung, ob der Ausbau von öffentlichen Luftschutzräumen in den einzelnen L-Bauleitungen namhaft gemachten Gebäuden möglich ist, oder in welchen Gebäuden auf öffentliche Luftschutzräume verzichtet werden muss. Die Hinderungsgründe bitte ich dann anzugeben.
2.) Ich bitte um gefl. umgehende Übersendung der Entwurfszeichnungen in zweifacher Ausfertigung zwecks Durchsicht in luftschutztechnischer Hinsicht. Wie bei allen Entwurfszeichnungen im Schutzraumbau üblich, bitte ich auf den Grundrißzeichnungen einen Lageplan des Grundstücks mit Einzeichnung der Luftschutzanlage sowie eine Schnittzeichnung durch den Luftschutzraum mit schematisch angedeuteten oberen Geschossen und Dach darstellen zu lassen.
Frist 25. 2. 1940."
(Pr.Br.Rep.42 Acc.2002)

23. Februar 1938 Reichsminister der Luftfahrt und Ob.d.L. an den Herrn Oberbefehlhaber der Kriegsmarine
Betrifft Oberirdische Schutzraumanlage ähnlich der in Berlin Adlershof [Winkel Turm]

"...3.Grundsätzlich müssen bei derartigen Bauwerken an der Außenfläche alle Arten von Vorsprüngen vermieden werden, durch die auftreffende Bomben aufgehalten und am Abgleiten behindert werden können. Aus diesem Grunde erscheint die Anordnung der Traufe unzweckmäßig. Es wird vorgeschlagen, die architektonisch erwünschte Betonung des Überganges der senkrechten Wandflächen in die schräge Spitze durch eine Auskragung des unteren Randes des Turmhelmes zu bewirken. Diese Ausbildungsart war bereits im Entwurf vom 17. Juli 1937 vorgesehen. ..."
(Militärarchiv Freiburg RL4/354)

Technisch
Sonderdruck aus der Zeitschrift "Die Bauindustrie" Nr.4 u.5/1933
Zeitschrift des Reichsverbandes des Ingenieurbaues E.V., Berlin
Erhöhter Luft- und Feuerschutz durch den Einbau von Massivdecken.
Eine bauliche und wirtschaftliche Betrachtung.
Von Dipl.-Ingenieur A.Altmüller, Hamburg

"Die Massivdecke hat bisher im Wohnungsbau nicht die Verbreitung gefunden, die ihren vielen Vorzügen in konstruktiver und wirtschaftlicher Hinsicht entspricht. Die Gründe hierfür werden erläutert. Es wird ferner auf die erhöhte Bedeutung der Massivdecke hingewiesen, die sie in Zukunft mit Rücksicht auf Flieger- und Feuerschutz hat.
An einem Beispiel wird nachgewiesen, daß auch für den Wohnungsbau der Einbau von Massivdecken wirtschaftlich ist, besonders für den Fall, daß neue Bestimmungen hinsichtlich des Flieger- und Feuerschutzes herauskommen.
Als vor einigen Jahren in den meisten deutschen Großstädten eine Hochkonjunktur für den Wohnungsbau einsetzte, so daß in manchen Orten ganz neue Stadtteile entstanden, versuchten nicht nur die Interessenten aus den Kreisen des Eisenbeton-Baugewerbes, sondern auch unabhängige Fachleute durch zahlreiche Abhandlungen in den Fachzeitschriften den Einbau von Massivdecken in die modernen Groß-Wohnhäuser zu fördern. ...
Aber der Erfolg aller dieser Bemühungen war sehr gering. Die dem modernen Massivbau wesensfremde und aus der Zeit des Holzfachwerkbaues stammende Holzbalkendecke behauptete im

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Wohnungsbau nach wie vor das Feld. Für Groß-Hamburg wenigstens konnte ich feststellen, daß von den in den Jahren1925 bis 1932 errichteten Groß-Wohnhäusern nur vielleicht 4 bis 5% mit massiven Geschoßdecken ausgeführt wurden.
...
Aber wenn schon durch Verkehrserschütterungen Kräfte hervorgerufen werden, für welche die Holzbalkendecke eine ungenügende Verankerung der Häuser abgibt, wieviel mehr machen die Gefahren eines Fliegerangriffes die beste und wirksamste Verankerung und Versteifung nötig. Gegen Volltreffer durch schwere Minenbomben kann man die Häuser nicht schützen. Weil aber die unbebauten Flächen einer Stadt, die Flächen der Straßen, Plätze und Höfe, einen viel größeren Teil des Gesamtraumes ausmachen, besonders in neueren Stadtteilen, wird die Wahrscheinlichkeit von Volltreffern auf Gebäude wesentlich geringer sein als die von Treffern auf unbebaute Flächen in der Nähe von Gebäuden. Doch auch ohne Erzielung von Volltreffern würde ein Fliegerangriff mit schweren Minenbomben eine verheerende Wirkung auf die nach altem Brauch hergestellten Gebäude in weitem Umkreis der Einschlagstellen haben. Der Detonationsdruck solcher Bomben beträgt bei 1000kg Sprengstoff auf 50m Entfernung 30.000kg/m2, auf 500m 400kg/m2. Dieser Druck auf 500m Entfernung würde schon genügen, schlecht verankerte Gebäude zu zerstören oder wenigstens stark zu beschädigen. Man bedenke, daß man als stärksten Winddruck auf besonders exponierte Bauwerke nur 200kg/m2 der statischen Berechnung zugrunde legt. Eine gute Verankerung und Aussteifung der Gebäude wird die durch Fliegerbomben entstehenden Schäden auf die Häuser beschränken, welche sich in unmittelbarer Nähe der Einschlagstelle befinden. Das ist besonders wichtig, weil Bomben mit starker Sprengladung wegen ihres großen Gewichtes nur in beschränkter Zahl durch die Flugzeuge mitgeführt werden können. Wiegt doch eine Bombe mit 650 bis 700kg Sprengstoff bereits 1000kg, eine Bombe mit 900kg sogar 1800 kg (vgl. Gasschutz und Luftschutz 1932 Nr.2). Es muß deshalb unser Bestreben sein, durch geeignete Konstruktion der Häuser zu verhindern, daß die Wirkung von einzelnen Bombeneinschlägen sich auf einen zu großen Umkreis erstreckt.
Die Erfahrungen des Weltkrieges und die Explosion des Gasometers in Neunkirchen am 10. Februar 1933 haben das große Widerstandsvermögen von Eisenbetonbauten gegen Geschoß- und Explosionswirkung gezeigt. In Neunkirchen blieben Eisenbetonbauten in unmittelbarer Nähe des Explosionsherdes bis auf zersprungene Fenster und eingedrückte Türen unversehrt, während in weiterer Entfernung stehende in Mauerwerk ausgeführte Häuserreihen vollständig niedergelegt wurden. Auch in der Nähe des Gasometers befindliche Stahlgerippebauten wurden durch Herausdrücken des Stahlfachwerkes zerstört.
Ein Eisenbeton-Skelettbau kommt nun aus wirtschaftlichen Gründen für Wohnhäuser meistens nicht in Frage. Diese, auch gegen starke Detonationswirkungen widerstandsfähige Bauart wird man auch in Zukunft nur bei besonders lebenswichtigen und hohen Gebäuden anwenden. Man sollte aber mit Rücksicht auf die Fliegergefahr bei Neuerrichtung von Wohnhäusern das Kellergeschoß ganz in Eisenbeton und möglichst das Erdgeschoß in Eisenbeton-Skelettbau herstellen und die massiven Decke mit den Betonwänden bzw. dem Eisenbetongerippe rahmenartig verbinden. Denn einmal ist der bei einer Detonation von Minenbomben entstehende Luftdruck unmmitelbar über dem Erdboden am größten und nimmt nach oben zu schnell ab, und dann ist der Keller der gegebene Zufluchtsort der Bewohner bei drohender Fliegergefahr. Wenn man auch, schon aus wirtschaftlichen Gründen, den Keller nicht durchweg bombensicher herstellen kann, so ist es wirtschaftlich tragbar, ihn gegen seitlichen Detonationsdruck widerstandsfähig zu machen und die Kellerdecke so stark auszubilden, daß die im Keller Schutz suchenden Personen vor den Trümmern des zusammenstürzenden Hauses einigermaßen geschützt sind. ..."
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1185)

Der Polizeipräsident
Kommando der Schutzpolizei Berlin N.W.7., den 20. Juli 36
Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Berlin, den 4. Juni 1936
An das Luftkreiskommando II Berlin.
Betrifft: Schutzräume als Sonderbauten.

"Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, dass bei der Ausführung von Schutzräumen als Sonderbauten die Wahl der Lage der Bauwerke über oder unter Erdgleiche und die Anordnung sogenannter Zerschellschichten nach den jeweils vorliegenden besonderen Verhältnissen zu treffen ist.
Nach den Ergebnissen bisher durchgeführter Geländeversuche sind im wesentlichen folgende Gesichtspunkte zu beachten:
1.) Sonderbauten mit geringen Wandstärken (z.B. Ziegelmauern 51cm dick) haben unter Erdgleiche eine grössere Schutzwirkung als über der Erde.

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2.) Bei Sonderbauten mit grossen Wandstärken zum Schutz gegen Nahtreffer (z.B. Eisenbeton dicker als 80cm) ist oberirdische Anordnung vorteilhafter als unterirdische, da die Wand der Wirkung nicht verdämmter Nahtreffer bis zu einem gewissen Gewicht zu widerstehen vermag, dagegen von gleich grossen verdämmten Bomben zerstört wird.
3.) Eine Erddeckung über nicht bombensicheren Schutzräumen darf zur Vermeidung einer Verdämmung nicht dicker sein, als es für Begrünung oder Pflasterung unbedingt erforderlich ist (40cm).
4.) Eine Erddeckung zum Schutz gegen Volltreffer leichter und mittelschwerer Bomben ist nur dann ausreichend wirksam, wenn ihre Dicke gleich oder grösser als 4,00m ist; bei geringerer Erddeckung (etwa 3,00m ab) kann erhöhte Schadenswirkung wegen Verdämmung eintreten.
5.) Zerschellschichten dürfen nicht durch zusammenhängende Eisenbetonplatten oder andere plattenförmige Baukörper gebildet werden, sondern müssen aus losen, trocken verlegten Natur- oder Kunststeinen oder anderen Einzelelementen bestehen. Die Anordnung von Zerschellschichten ist nur vorteilhaft, wenn zwischen Schicht und Bauwerk mindestens 3,00m Erddeckung vorhanden ist. Die Zerschellschicht muß in Höhe der Erdgleiche liegen. Im allgemeinen ist es wirtschaftlicher, anstelle der Anordnung einer Zerschellschicht die Schutzraumdecke zu verstärken oder die Erddeckung zu erhöhen.
...
I.A.
gez. Großkreutz"
Vorstehende Abschrift wurde mit Bitte um Kentnisnahme ergebenst übersandt.
I.A.
gez.v.Paris
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1998)

Sozial
Beim Luftangriff am18. November 1944 drang "Eine schwere Bombe – nach Meinung der Sachverständigen eine Spezialkonstruktion – ... in die 1,40m dicke Betondecke des Schützenhofbunkers, wo sie explodierte. Durch die infolge des Detonationsdruckes sich lösenden Betonmassen wurde eine Anzahl Bunkerinsassen erschlagen. Aus den Trümmermassen wurden nach vielstündiger Arbeit 68 Tote geborgen. Die zurückgebliebene Bevölkerung, durch die "Bunkerknacker" in neue Aufregung versetzt, verlor auch das Vertrauen zu der Sicherheit der Bunker, so daß wiederum ein großer Teil (ca. 8000) die Stadt verließ. ..."
(Luftangriffe auf Münster (Westf.) Statistischer Sonderbericht; Hrsg. vom Statistischen Amt der Stadt Münster (Westf.) 1952)

Der Polizeipräsident in Berlin
Kommando der Schutzpolizei
An die Preußische Bau- und Finanzdirektion den 9. Dezember 1936

"Betrifft: Feuerfestigkeit von Schutzräumen.
Gelegentlich eines Planspiels ist die Frage aufgetaucht, ob Hausbewohner in ausgebauten Schutzräumen verbleiben können, wenn Dachstühle bzw. obere Stockwerke des gleichen Hauses brennen. Um bei Luftschutzübungen und bei Luftschutzplanspielen in solchen Lagen die richtigen Entschlüsse treffen zu können, bitte ich um gutachterliche Äußerung, ob Hausbewohner in Schutzräumen von brennenden Häusern ohne Gefährdung verbleiben können.
I.A.
gez. von Paris."
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1998)

Der Präsident der Preussischen Bau- und Finanzdirektion Berlin, den 26. Januar 1937.
1.) An den Herrn Polizei-Präsidenten
Kommando der Schutzpolizei Abtlg. "L"

"Zum Schreiben vom 9. Dezember 1936
Schutzräume werden splittersicher und gasdicht hergestellt, überdies wird ihre Konstruktion so fest ausgebildet, dass die Trümmerlasten eines zusammenstürzenden Hauses aufgenommen werden können.
Diese feste Bauart der Schutzräume bietet den Hausbewohnern zweifellos eine gewisse Sicherheit auch im Brandfalle. Es ist deshalb anzunehmen, dass der Aufenthalt von Menschen in den Schutzräumen auch beim Brand von Dachstühlen und Obergeschossen solange möglich sein wird, als die Temperatur im Raume erträglich bleibt. Sofern ein Schutzraum jedoch von brennenden Teilen des herabgestürzten Dachwerkes oder der Balkenlagen überdeckt und umgeben ist, wird dies nicht mehr der Fall sein. Es ist deshalb Aufgabe des Hausschutzluftleiters und des Luftschutzwartes, mit Hilfe des ihm unterstellten aktiven Teiles der Belegschaft rechtzeitig alles daran zu setzen, um die brennenden Massen aus der Umgebung des Schutzraumes nach Möglichkeit zu entfernen.
Jeder Schutzraum hat ausser der Eingangstür einen Notausstieg,

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und es ist zu erwarten, dass stets einer der beiden Wege passierbar bleibt.
Rauch- und Brandgase, die durch die Raumbelüftung von aussen angesogen werden könnten, sind gleichfalls als besondere Gefahrenquelle nicht anzusehen, weil sie durch die eingebauten Filter solange unschädlich gemacht werden, als die Wirkung der Filter überhaupt anhält.
..."
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1998)

Auszug aus dem Bericht des Führers des LS-Sanitär-Dienstes Hamm vom 21. 1. 1945 an die Ärztekammer Westfalen Süd und das Volksgesundheitsamt Unna:

"Und dann noch einen kurzen Überblick über das Bunkerleben:
Jetzt, wo wieder das elektrische Licht brennt, geht es einigermaßen. Aber schon wenige Tage im Bunker machen die Menschen stumpf, roh und gleichgültig. Nach anfänglicher Überreizung werden sie brummig und einsilbig. Sie vergreifen sich an fremden Gegenständen, achten nicht Frau und Kinder; jeglicher Ordnungs- und Reinlichkeitssinn schwindet, Tagelang waschen und kämmen sie sich nicht, die sonst sehr gepflegt waren. Die Männer rasieren sich nicht, vernachlässigen die Kleidung: verdreckt und stinkend kommen sie in die Sprechstunde. In den Bunkern suchen sie nicht mehr die Aborte auf, sondern erledigen in der Dunkelheit ihr Bedürfnis in den Ecken. Die Mütter vernachlässigen ihre Kinder. Männer brechen sich durch Brachialgewalt durch schutzsuchende Frauen. Es wird kein Mittag- und Abendessen mehr bereitet, man verläßt sich auf die NSV und meckert hinterher über das Essen. ...
- Es mag diese Schilderung übertrieben vorkommen, aber ich kann Ihnen Bunkerärzte nennen, die mit Schrecken das langsame Vertieren und Verrohen von sonst ordentlichen Menschen, die plötzlich nach Verlust beziehungsweise Zerstörung von Hab und Gut zu Höhlenbewohnern geworden sind und um das nackte Leben zu retten, sich bei Tag und Nacht in den Bunkern aufhalten, beobachten."

Kurzbericht über die Besichtigung von LS-san.Maßnahmen in der Zeit vom 14. 2.-17. 2. 1945 in Hamm:
"... Seit September in der ganzen Stadt kein Wasser (Wasserwagen und Brunnen). Dadurch große Schwierigkeiten in der Hygiene, besonders in den LS-Bunkern... . Der Lichtmangel in den Bunkern wird für die Hygiene als schwerwiegender angesehen als der Wassermangel. ...
Er [der Führer des LS-San.-Dienstes Hamm, von dem der vorgehende Bericht stammt] hat in guter Zusammenarbeit mit dem Polizei-Direktor im Einverständnis mit dem BdO verfügen lassen, daß jeden Morgen um 8 Uhr die Bunker zu räumen und erst bei ÖLW wieder zu öffnen sind. Nur drei Tage nach einem Angriff dürfen die Leute im Bunker bleiben. ... In jedem Bunker befindet sich ein Raum für Mutter und Kind, ferner ein Raum für Frauen vom 4. Monat ab bis 4 Monate nach der Entbindung. (Sehr bewährt).
Um ein ständiges Durchspülen der Klosetts in den Bunkern auch bei Wassermangel sicherzustellen, sind Klosettfrauen angestellt, die gegen Gebühr von 10 Pfennigen für jede Benutzung für Sauberkeit und Ordnung sorgen. (Sehr wirksame Maßnahme) Auch die Latrinen neben den Bunkern werden, wenn kein Beschuß, sehr benutzt und sind eine große Entlastung für die Klosetts (Wassermangel.)

Auszug aus dem Bericht des 17. Polizei Revieres in Gelsenkirchen über Verhältnisse in den LS-Bunkern beim Luftangriff auf Gelsenkirchen am 6. 11. 1944 in einem Schreiben der NSDAP an den Chef des Sanitätswesens im Oberkommando der Luftwaffe vom 7. 2.1945:
"Infolge Licht-, Strom- und Wassermangels ergaben sich in den Bunkern folgende Schwierigkeiten:
Ein Teil der Insassen verrichtete Notdurft an Ort und Stelle, da die Klosettanlagen bald verstopft waren. Krankheitsvorbeugend mußte die Feuerwehr zur Reinigung und Desinfizierung der Räume herangezogen werden. ..."
(Militärarchiv Freiburg RL4/448)

Stellungnahme des Leiters des LS-Sanitätsdienstes Recklinghausen vom 15. 2. 1945:
"Die geschilderten hygienischen Verhältnisse sind bereits Gegenstand der Klage in verschiedenen LS-Orten gewesen. In wiederholten eingehenden Besprechungen mit zentralen und örtlichen Dienststellen ist nach einem geeignetem Auswege gesucht worden, ohne daß es bisher geglückt ist. Die Selbstschutzbunker haben weder eine eigene Wasser- noch Lichtversorgung. Da bei dem Ausfall der Wasserversorgung die Spülklosetts kaum als Notaborte angesehen werden können, ist vorgeschlagen worden, in den Selbsschutzbunkern zusätzlich Notaborte aufzustellen und unmittelbar um die Bunker herum Latrinen anzulegen. Abgesehen davon, das beides nicht immer oder nicht immer in ausreichendem Maße durchführbar ist, hat sich gezeigt, daß trotz vorhandener Möglichkeiten die Notdurft an den abwegigsten Stellen der Bunker

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verrichtet wird. Erstens können die Bunkerinsassen bei gleichzeitigem Ausfall des elektrischen Lichtes in der Dunkelheit den Weg zu den vorhandenen Möglichkeiten nicht immer finden, zweitens ist beobachtet worden, daß ein nicht unerheblicher Teil der Volksgenossen auch aus Bequemlichkeitsgründen gebotene Möglichkeiten nicht in Anspruch nimmt.
Auf ausreichende Notbeleuchtung in den sanitären Anlagen der Selbstschutzbunker ist immer wieder mit Nachdruck hingewirkt worden, doch ist bei der augenblicklichen Mangellage die Erfüllung auch der berechtigsten Wünsche auf diesem Gebiete nicht immer möglich. ..."
(Militärarchiv Freiburg RL4/448)

Reichsluftschutzbund e.V.
Das Präsidium Berlin NW40, den ... . Oktober 1933
Rundschreiben Nr.7

"2.
Der Herr Reichsminister der Luftfahrt hat am 31. Oktober 1933 unter dem Aktenzeichen LS II 4b 4011/33 die Beschriftung für Schilder wie folgt geregelt:
Eine Beschriftung der "Schutzräume" wird im allgemeinen nicht für nötig gehalten, weil jeder Hausinsasse seinen Schutzraum kennen muß. Wird trotzdem eine Kenntlichmachung gewünscht, so empfiehlt es sich, folgende Schilder im Hause oder im Hofe zu verwenden:
Schild a) obere Zeile = Schutzraum (schwarze Schrift auf gelbem Grund)
Zwischenzeile = ----------- (roter horizontaler Strich)
untere Zeile = ... Personen (schwarze Schrift auf gelbem Grund)
Schild b) obere Zeile = Zum (schwarze Schrift auf gelbem Grund)
Zwischenzeile = (roter horizontaler Pfeil)
untere Zeile = Schutzraum (schwarze Schrift auf gelbem Grund)"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.2019)

Kapitel Typ-Individuum

Winkel-Turm
"In den letzten Jahren hat der Gedanke größere Kreise gewonnen, in den einzelnen Fällen für die Belegschaften bestimmter Großbauten – bei denen die Unterbringung in den Gebäuden beziehungsweise in unterirdischen Räumen des Freigeländes Schwierigkeiten macht – freistehend Türme von kubischer, Zylinder- oder Kegelform zu errichten. Hierbei ist insbesondere der zuckerhutförmige Schutzturm, Bauart Winkel, wegen seiner anerkannten Vorzüge zu nennen. Dieser Eisenbetonturm mit seiner massiven Spitze bietet nahezu vollkommenen Schutz gegen Voll- und Nahtreffer von Bomben. Auf breite Bodenplatte gestellt, ist er auch ohne Tiefengründung kippsicher, daher auch bei schlechtem Baugrund und hohem Grundwasserstand anwendbar; selbst in Bergschädengebieten wird er rissefrei bleiben."
(Dr.Ing.E.H.Knipfer, Ministerialrat und Chef des zivilen Luftschutzwesens im Reichsluftfahrtministerium und Erich Hampe, stellvertretender Chef der technischen Nothilfe; Der zivile Luftschutz; Berlin 1934)

5. Dezember 1941 an die Firma Winkel & Co. Duisburg
Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Inspektion des Luftschutzes [ging als Durchschrift auch an Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft, Reichsminister Dr. Ing. Todt und den Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt]

"... Bei Wanddicken von 1,10m (schutzbewehrter Beton), wie sie in den Bestimmungen für den Bau bombensicherer Luftschutzräume, Fassung November 1940, vorgeschrieben waren, ergab sich für Ihren Turm ein Betonbedarf von 6,57cbm je Schutzplatz. Ein LS-Bunker von gleichem Fassungsvermögen und Wand- und Deckenstärken nach den Bestimmungen hat einen Betonbedarf von nur 3,82cbm je Schutzplatz. ... Ihre Vertreter haben nach Mitteilung verschiedener Stadtverwaltungen aufgrund des Schreibens des GB-Bau vom 23. November 1940 die unzutreffende Auffassung verbreitet, "die Bauart Winkel solle bevorzugt zur Ausführung gelangen". Zur Wahrung der Reichsinteressen wurde daher ein Verbot der unwirtschaftlichen LS-Türme ihrer Firma notwendig.
... Der Betonaufwand bei dem später vorgelegten Projekt für einen LS-Turm mit 583 Schutzplätzen beträgt 3,6cbm je geschützte Person. Ein LS-Bunker dieser Größenordnung entsprechend den Bestimmungen hat dagegen nur einen Aufwand von 2,92cbm je geschützte Person, also rund 20% weniger.
... kann auch diese Ausführung aus folgenden Gründen nicht zugelassen werden:
a) Der Winkel-Turm erfordert besondere Schalungen und Rüstungen ..., die für andere kubische Bauwerke nur zu einem geringen Teil wiederverwendet werden können. Auch das

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Einbringen der Schutzbewehrung für die bombensicheren runden Wände und Kegeldächer erfordert wesentlich mehr Arbeitszeit, als für gerade Decken und Wände.
b) Die für den Bunkerbau eingeleitete und aus wirtschaftlichen Gründen unumgänglich notwendige Typisierung aller Einzelteile des inneren und äußeren Ausbaues ist nur für Bauwerke mit typisierten Einzelräumen und gleichartigen Achsensystem möglich. Die Einbeziehung der Winkel-Türme in die Typisierung der Einbauteile scheitert an der völlig andersartigen inneren Raumaufteilung. ...
c) Im Winkel-Turm werden die Zuwege zu den Einzelräumen von den Treppen gebildet. Bei den LS-Bunkern für die Zivilbevölkerung ist jedoch eine klare Trennung zwischen Verkehrswegen und den Aufenthalts- und Schlaftrakten erforderlich, weil nur dadurch die Ruhe für die LS-Bunkerinsassen in allen Fällen sichergestellt werden kann. Die Winkel-Türme unterbinden jede klare Übersicht und die unbedingt erforderliche Unterteilung in kleine Ordnerbereiche. ...
d) Im Gegensatz zu einem kubischen LS-Bunker mit mehren Geschossen, bei dem die Räume je eines Geschosses auf gleicher Höhe liegen und daher herstellungs- und verwendungsmäßig den üblichen Formen von Hochbauten entsprechend sind beim Winkel-Turm die einzelnen Räume in der Höhe gegeneinander versetzt. Dadurch ist die Verwendung für LS-Zwecke mit erheblichen Erschwerungen verbunden und die vorgesehen friedensmäßige Verwendung praktisch unmöglich.
e) Ihre Ausführungen über den größeren Bombenschutzwert eines LS-Turms Ihres Systems gegenüber einem rechteckigen Bunker treffen nicht zu. Von einer gewissen Dicke der bombensicheren Bauteile ab tritt eine erhöhte Widerstandsfähigkeit zylinderförmiger Baukörper gegenüber kubischen Baukörpern nicht mehr in Erscheinung. Ausserdem ist der Krümmungsradius der Wände eines Winkel-Turms bereits so groß, daß eine gesteigerte Schutzwirkung nicht mehr eintritt; auch wenn es sich um dünnere Wände, als die jetzt vorgeschriebenen handeln würde. ..."
gez.Knipfert
(Militärarchiv Freiburg RL4/354)

Schutzräume aus Humeschleuderbetonrohr
Der Polizeipräsident
Kommando der Schutzpolizei Berlin NW7, den 18. Sept. 1936 Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Berlin, den 22. August 1936
An die Firma Humerohr G.m.b.H.
Betr.: Vertriebsgenehmigung gem. §8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935.

"Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird Ihnen die widerrufliche Genehmigung zum Vertrieb von Schutzräumen aus Humeschleuderbetonrohren erteilt, unter der Voraussetzung, daß die folgenden Forderungen erfüllt werden:
1.) Die Anlage, der Aufbau und die Einrichtung der Schutzräume müssen den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere dem Abschnitt IV der "Vorläufigen Ortsanweisung für den Luftschutz der Zivilbevölkerung" entsprechen. Bei Errichtung von Schutzräumen für den Werkluftschutz sind außerdem die Merkblätter "Industrieller Luftschutz" der Reichsgruppe Industrie zu beachten.
2.) Die Schutzräume sind unter der Erdgleiche mit einer Erdüberdeckung von 40cm zu verlegen. Bei Anordnung der Schutzräume über Erdgleiche ist eine allseitige Erdumwallung anzubringen, die den Scheitel der Betonrohre mindestens 40cm stark überdeckt und deren seitliche Böschungsflächen einen Neigungswinkel von nicht mehr als 34° (Neigungsverhältnis 1:1,5) ausweisen. Hinsichtlich der Lage zur Erdgleiche bleiben weitere Vorschriften nach Abschluß von Versuchen vorbehalten.
3.) Die Hume-Schleuderbetonrohre müssen einen lichten Durchmesser von nicht weniger als 1,85m aufweisen. Für Rohre, die als Notausstiege Verwendung finden, genügt ein lichter Durchmesser von 0,70m.
...
Im Auftrage:
gez.Dr.Knothe."
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1998)

Kapitel Wider-Für

Hamburg, den 11. Januar 1945 Oberbaurat Horn

"...Steigerung der Luftangriffe und Vergrößerung der Bomben und der Sprengwirkungen führten zwangsläufig zur Verstärkung der Wände und der Decken der Schutzräume, das heißt zu einem großen Materialaufwand und damit auch zu einem stärkeren Arbeitsaufwand, ohne daß damit eine entsprechende Verzögerung der Sicherheit für die Insassen erzielt wäre. Es mußte daher wiederum der Gedanke des Stollenbaus neu auftauchen, insbesondere unter dem Gesichtswinkel der Baustoffersparnis.

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... Die Mindestgröße der Überdeckung ist durch die Bestimmungen für den Bau von Luftschutzstollenanlagen, Fassung Juli 1943, festgelegt. Sie muß mindestens betragen:
1) E=6m bei gesundem, unzerklüftetem Felsen,
2) E=9m bei unter 1) genanntem Gestein, wenn sie brüchig oder durch Verwerfung zermürbt sind.
2) E=12m bei Kies und reinem Sand und
4) E=15m bei sandigem Mergel.
... Größere Überdeckungen zu wählen ist natürlich erwünscht, leider aber öfter untunlich, beziehungsweise unmöglich, da wir entweder ins Grundwasser kommen oder die eigentlichen Zugänge zu lang werden.
... Ich habe hier zum Beispiel des öfteren erlebt, daß starke Ton und Mergelschichten plötzlich, ohne daß die Stollenwandungen Änderungen erkennen ließen, Einbrüche von 8-10cbm Boden hatten, weil hinter den Ton und Mergelschichten befindliche, mit wassergefüllte Sandadern mit ihrem hydrostatischem Druck den Einbruch verursachten. Denn das Wasser ist der Feind im Stollenbau. Unsere Bestimmungen sagen daher an erster Stelle, Luftschutzstollen können überall dort gebaut werden, wo die Grundwasserverhältnisse es zulassen. Wir müssen also unser Hauptaugenmerk darauf richten, daß stets für einwandfreie Vorflut gesorgt wird. Daher sind im Bezug auf die Entwässerung Hangstollen den Tiefstollen vorzuziehen, da erstere eine natürliche Vorflut gestatten, während Tiefstollen im allgemeinen besondere Pumpanlagen benötigen.
... Der Nachteil ... besteht darin, daß die Leistung relativ gering ist. So erzielt man bei einem Stollenvortrieb mit dem geschilderten Vorsteckeisen Arbeitsleistungen, die in einer Schicht im Höchstfalle 80cm - 1,00m betragen, im Durchschnitt erheblich weniger. Bei Schildvortrieb ist der Arbeitsfortschritt noch geringer. Der Stollenbau hat aber gegenüber den Bunkern den Vorteil, daß Teilstrecken des Stollens benutzbar sind, wenn sie 2 Stollenausgänge besitzen, also noch bevor der ganze Stollen fertig ist, während Bunker im ganzen fertig betoniert und ausgerüstet sein müssen, bevor sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. ..."

"Erst mit der Stahlverknappung während des Krieges hört die Verwendung des Stahles im Luftschutz auf. Es wurden stahlarme und stahllose Bauweisen vorgeschrieben. In den meisten Fällen waren sie wesentlich teuerer und in ihrer Schutzwirkung oft geringer als Stahlbauten."

"An den gewaltigen Fortschritten der Waffentechnik liegt es aber, daß dieser Einfluß (der der Kriegstechnik auf das Bauwesen) voraussichtlich einmal eine Bedeutung bekommen wird, von der wir uns heute noch garkeine Vorstellung machen können. Die Zeit liegt nicht zu fern, in der der Schutz gegen die Bomben des Angreifers eine viel wichtigere Forderung sein wird als manch andere Fragen, die heute das Bauwesen bewegen.
... Eine riesige Bauindustrie und eine wunderbar ausgebaute Bauwissenschaftstellen heute eine Verteidigungswaffe dar, die den modernsten Bombenflugzeugen und Giftgasen mindestens gleichwertig, wenn nicht als überlegen entgegen gehalten werden kann."

"Es gibt keine Waffe und wird auch nie eine geben, gegen die es nicht auch Schutz gäbe. Wenn ein wirksamer Luftschutz vorgesorgt ist, so ist das Schlimmste, aber auch das Äußerste, was ein Luftkrieg bringen kann, das Ende der dichtbesiedelte Gebiete der Großstadt – nicht der Menschen , sondern nur der Häuser! Es gibt Architekten die überzeugte Pazifisten sind und doch eine derartige Wirkung der Bomben nicht ablehnen würden."

"Wie die luftsichere Stadt der Zukunft aussehen wird, wissen wir im einzelnen noch nicht; sicher wird sie aber eine Vereinigung von Stadt und Land sein, ein großes Dorf mit städtischer Kultur. Das daß Giftgas über die städtische Mietskaserne gesiegt hat, ist die wichtigste Folgerung, die aus der Luftgefahr für das Bauwesen zu ziehen ist."
(Hans Schoszberger; Bautechnischer Luftschutz; Berlin 1934)

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Kapitel Daten-Bunker

30. November1937 vom RDLuObdL an Reichsgruppe Industrie und oberste Landesbehörden

"Der augenblicklichen Verknappung von Baustoffen insbesondere von Baustahl, muß bei allen Baumaßnahmen für den zivilen Luftschutz Rechnung getragen werden. Bereits bei der Planung und weiter bei der Bauausführung ist der Erlaß des RDLuObdL vom 1. Juni1937 - ZL 5c 9268/37 -, "Schutzraumbau ohne Stahl" weitestgehend in Anwendung zu bringen. ..."
gez.Knipfert
(Militärarchiv Freiburg RL4/339)

Berlin, den7. August 1943
Der Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe
Herr Generalfeldmarschall Milch an den Reichsmarschall

"Betrifft: Förderung des Baues von LS-Bunkern
1.) Dem Herrn Reichsmarschall vorgelegt.
Die bei den Luftangriffen auf Hamburg gemachten Erfahrungen haben eindeutig ergeben, daß nur die vom Führer im Herbst 1940 befohlenen bombensicheren Bauwerke (LS-Bunker) geeignet und in der Lage sind, die Bevölkerung sowohl gegen Sprengbomben, Minenbomben als auch gegen die Wirkungen des Feuersturmes zu schützen. Wegen des Mangels an Baustoffen, Treibstoffen und Arbeitskräften mußte der LS-Bunkerbau seit Anfang 1942 stark eingeschränkt werden. Ich halte es auf Grund der Hamburger Erfahrungen für notwendig, daß der LS-Bunkerbau wieder in verstärktem Umfang und in großzügigster Weise gefördet und beschleunigt wird und daß der Führer einen entsprechenden Befehl hierfür erteilt. ..."

[am 16. 9. 1943 Notiz "Der dem Herrn Reichsmarschall vorgelegte Vorgang ist vom Führer mit dem Reichsminister Speer eingehend besprochen worden."]

11. 12. 40 Betrifft Durchführung des Luftschutz-Bauprogramms in Berlin
"... Bei der jetzigen Transportlage können bis zum 1. 4. 1941 geschützt werden: 40.000 Personen in bombensicheren LS-Räumen, 150.000 Personen in trümmersicheren LS-Räumen. Dazu kommen rund 25 Operationsbunker mit rund 30 Operationstischen, ferner bombensichere Luftschutzräume für rund 7 der wichtigsten Berliner Bahnhöfe. ..."
(Militärarchiv Freiburg RL4/340)

9. Oktober1941 Der Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe
RBR Schrader an den Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt Herrn Prof. Albert Speer

"... Es muß auf jeden Fall verhindert werden, daß das am 10. 10. 40 vom Führer für den LS-Raum Berlin und das Reichsgebiet angeordnete Programm, dessen Fertigstellung zunächst bereits für Mitte 1941 vorgesehen war, erst im Frühsommer 1942 fertiggestellt sein wird, also zu einem Zeitpunkt, an dem die inzwischen am 9. 5. 41 vom Führer befohlene 2. Welle bereits beendet sein soll. ... Als Fertigstellungstermin der 2.Welle ist der Juli 1942 vorgesehen. ..."
(Militärarchiv Freiburg RL4/340)

1. 10. 44 mit Bezug auf 13. 9. 40 und 18. 8. 41
Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe General der Flakwaffe

"... General der Flakwaffe mit der Entwicklung der Flaktürme in Verbindung mit den zuständigen Stellen beauftragt worden. Nach Abschluß der Entwicklung des Flakturm I Berlin Tiergarten wurde ... für den Bau der Flaktürme Berlin Friedrichshain und Humboldthain die Bearbeitung aller Fragen an Lg.Kdo.III übertragen, weil die Entwicklung als abgeschlossen galt und die Flaktürme II und III nach dem Muster des Flakturm I erbaut werden sollten. Für den Bau der weiterhin geplanten Flaktürme ergeben sich eine Menge grundsätzlicher Probleme, die nicht von den örtlichen Luftgaukommandos geklärt werden können, sondern die zur einheitlichen Steuerung in Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition zentral entschieden werden müssen. ... Habe ich mir deshalb die Entscheidung in allen wichtigen Entwicklungsfragen, insbesondere soweit sie flakartilleristische Belange betreffen, vorbehalten und mit dem zuständigen Architekten, Professor Tamms, vereinbart, daß er alle derartigen Fragen mir zur Entscheidung vorlegt. Über die Ausnutzung aller von der Flakartillerie nicht benutzten Räume und ähnliche Fragen ... entscheiden die zuständigen Luftgaukommandos . ..."
(Militärarchiv Freiburg RL4/354)

Seite 63
Der Präsident der Preußischen Bau- und Finanzdirektion Berlin NW40, den 12. Februar 1943
"An alle hochbautechnischen Sachverwalter,
an die Grundstücksverwaltung,
an die Katasterverwaltung,
an die Tiergartenverwaltung,
an die Abtl. Oberverwaltungsgericht
Betrifft: Luftschutz, hier: Herstellung von Feuerlöschbrunnen auf besonders gefährdeten Dienst- und Nutzgrundstücken.

Im Kern der Reichshauptstadt, insbesondere an der Straße "Unter den Linden" sind auf vielen mit wichtigen öffentlichen Gebäuden bebauten Grundstücken Feuerlöschbrunnen hergestellt worden, aus denen bei Versagen der städtischen Wasserleitung unmmittelbar Feuerlöschwasser durch Feuerspritzen entnommen werden kann. Soweit dabei ein öffentliches Interesse durch die Feuerlöschpolizei anerkannt wird, hat der Generalbauinspektor die Durchführung des Bauvorhabens der Baugruppe Langer, Städtische Entwässerungsanstalt, Diensstelle "Tief.Entwäss.Leit.33", Berlin C.2, Klosterstraße 59 Ruf: 52 00 27, App.247 übertragen. Wie mir der Leiter der Diensstelle MOB Roßbach mitgeteilt hat, liegt das Programm 1943 für diese Bauvorhaben noch dem Reichsluftfahrtministerium vor, so daß z.Zt. noch ausführende Kräfte frei sind.
...
Ich bitte deshalb, zweckmäßig gemeinsam mit dem zuständigen Polizeirevier, zu prüfen, ob auf dem einen oder dem anderen staatseigenen Dienst- und Nutzgrundstück ebenfalls die Herstellung eines Feuerlöschbrunnens geboten erscheint. Ich bitte aber dabei einen strengen Maßstab anzulegen.
Anmeldungen sind spätestens zum 1. März 1943 BL zuzuleiten. Dabei ist, soweit bekannt, der niederste Grundwasserstand und die Stellungnahmen des Polizeireviers beizufügen.
Im Auftrage
gez. Neumann"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1452)

Der Preußische Finanzminister Berlin C2, den 30. August 1943
Schnellbrief
Betrifft: Beschaffung von Motorspritzen zum Schutze wichtigster Staatsbauten in luftgefährdeten Gebieten, hier Löschwasserversorgung.
Bezug: Erlaß vom 24. 8. 1943 - Bau 1895|3 -

"... Motorspritzen können nur dann wirksam in Tätigkeit treten, wenn eine von der allgemeinen Wasserversorgung unabhängige Bereithaltung von Löschwasser vorhanden ist, denn die Erfahrungen bei schweren Luftangriffen der letzten Monate haben gezeigt, daß die übliche Wasserversorgung durchaus regelmäßig nach kurzer Zeit ausfällt. ..."
Im Auftrage
gez. Regierungsbaurat Milster
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1452)

Kapitel Politik-Gesetz

" Das Ende der Berliner Bunker

Die Alliierten haben nunmehr den Befehl zur Sprengung sämtlicher Berliner Luftschutzbunker erteilt. Wenn mit ihrer Beseitigung für die Berliner auch Baulichkeiten verschwinden, die sie an eine schreckliche Zeit erinnern, so ist es um einige dieser Großbauten immerhin schade. Viele der Hochbunker haben eine friedliche, wirtschaftliche Verwendung gefunden und den allgemeinen Raummangel entlastet. Das Hochbunker-Mitropa-Hotel in Lankwitz hat sich ebenso wie das Volkshotel, das im Gasometer-Hochbunker in der Sellerstraße untergebracht ist, bewährt. Im Gasometer-Hochbunker in der Fichtestraße, der über neunhundert Kabinen und etwa zwanzig elektrische Küchen enthält, ist zur Zeit ein Flüchtlingslager mit einer Schule untergebracht. Daneben dient er auch als Jugendarrestanstalt. Im Zoo-Hochbunker, insgesamt 400 Zimmer inmitten des meistzerstörten Stadtbezirkes, fand die Seuchen-Abteilung des Robert-Koch-Krankenhauses Aufnahme. Und von einem Tiefbunker in Zehlendorf, in dem eine umfangreiche Champignonzucht angelegt wurde, konnte gerade in diesen Tagen über die ersten, überraschend guten Anbauerfolge berichtet werden.
Wie wir erfahren, soll die Unterbringung der Seuchenstation des Zoo-Bunkers in anderen Berliner Krankenhäusern möglich sein. Die Zukunft der anderen Einrichtungen ist jedoch noch ungeklärt."
(5. 11. 1946, Neue Zeit)

"Am weitesten fortgeschritten ist die Zerstörung der Bunker im sowjetischen Sektor, wo von 112 Bunkern nur noch 19 stehen, meist in Verbindung mit Krankenhäusern. Im amerikanischen Sektor ist die Zerstörung durch Mangel an Sprengstoff und schwerem Gerät gehemmt worden."
(Neue Zeit 12. 11. 1946)

Seite 64
Kapitel Liste-Bunker

Kreuzberg
"... Aus den umliegenden Häusern, die zum Teil noch in den letzten Tagen zerstört wurden, kamen Frauen mit ihren Kindern. Viele KreuzbergerInnen suchten im Hochbunker am Anhalter Bahnhof Zuflucht, der schon bald katastrophale hygienische Bedingungen aufwies. Der Bunker bot nicht nur den BewohnerInnen der umliegenden Häuser Schutz, sondern wurde auch als Kriegs-Lazarett genutzt. Als angenehmer und ebenso sicher wurde von manchen Menschen der tiefgelegene S-Bahn-Tunnel empfunden, in dem es nicht ganz so eng und stickig war, wie in manchen Luftschutzkellern. ..."
(Karen Meyer; Die Flutung des Berliner S-Bahn-Tunnels. Rekonstruktion und Legenden; Berlin 1992)

Ein minimaler Eingriff durch Leuchtanstrich gibt den Räumen nach Ausschalten der Beleuchtung eine Düsternis, "die deren Beklemmung noch deutlicher zu Tage treten läßt. Die Bewegungen verzögern sich, weil das Auge sich erst langsam an die Dunkelheit gewöhnt. Dazu nimmt der Besucher die Geräusche des Bunkers und die der vorbeifahrenden S-Bahnzüge wahr, deren Streckenführung noch unter dem Niveau des Bunkers liegt. ..."
(Tagesspiegel 16. 8. 1987)

Mitte
Der Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt
Baustab Speer
LS-Baugruppe Stachowitz Berlin NW 40, den 20. Dezember 1942
"An den Herrn Polizeipräsidenten in Berlin
Kommando der Schutzpolizei
Berlin NW7,
Karlstr.34/35.
Betrifft: LS-Maßnahmen in Krankenanstalten,
hier: In der Universitätsfrauenklinik, Harwickstr.

Auf Antrag der Universitätsfrauenklinik sind z.Zt. im Einverständnis mit dem Herrn Generalbauinspektor die Kellerräume des ehemals geplant gewesenen aber nur bis zur Oberkante Kellerdecke ausgeführten Gebäudes der Augenklinik in der Harwickstrasse als LS-Räume für die Universitätsfrauenklinik ausgebaut worden. Diese so entstandene Schutzraumanlage für rd. 1000 Betten liegt in unmittelbarer Nähe des Kreißbunkers, der mit der Klinik auf der anderen Straßenseite durch eine unterirdische Tunnelanlage verbunden ist. Es handelt sich bei diesen Schutzräumen um eine einstöckige, fast ganz in die Erde hineinversenkte splitter-, trümmer- und gassichere Anlage, die über der bereits vorhanden gewesenen Eisenbetondecke von 15 bis 20cm Dicke eine zusätzlich mit Schutzbewehrung nach Art der Bunkerdecken bewehrte 60cm dicke Eisenbetondecke erhalten hat. Diese besonders dicke Decke von zus. 75 bis 80cm bietet m.E. auch ausreichenden Schutz gegen kleinere Brandbomben aller Art. Die Wände bestehen aus festem Stampfbeton.
Man hat sich s-Zt. zum Ausbau dieser bereits vorhandenen geräumigen Kelleranlage zu LS-Räumen deshalb entschließen müssen, weil hierfür andere geeignete und ausreichende Kellerräume in den bestehenden i.A. nur leicht gebauten Kliniksgebäuden nicht bereitgestellt werden konnten. Überdies versprach auch die unmittelbar benachbarte Lage zum Kreißbunker betrieblich Vorteile.
Ich nehme an, daß auch nach dem grundsätzlichen Erlaß des RdLuObdL über LS-Maßnahmen in Krankenanstalten vom 12. Juni 1942 Az41e10Nr.360/42(L In14 l II A) keine Bedenken gegen die Benutzung der Anlage als LS-Räume bestehen.
gez. Stachowitz
(Pr.Br.Rep.42 Acc.1452)

Tiergarten
"..., da hat der berufene Mann, der Leiter des Berliner Hauptamtes für Grünplanung, Reinhold Lingner, seine Stimme erhoben und der den Saal des Kulturbundes füllenden, gespannt lauschenden Menge seine Gedanken zur Erhaltung, Wiederaufforstung und gar Erweiterung des Tiergartens vorgetragen. Er wandte sich zunächst gegen die hochstrebenden Pläne der Trümmerfanatiker, die des alten Parks schöne weite Fläche mit ihnen überflüssig erscheinenden Schuttmassen bedecken und auf dem hügelig hingebreiteten Neuland eine malerische neue Landschaft wollen erstehen lassen. Doch der alte Tiergarten, ob zerfetzt oder nicht, ist nun mal eine Auenlandschaft, er hat seine natürliche Pflanzengesellschaft und sein eigenes Kleinklima. Auf Schuttbergen, auch mit gutem Mutterboden, gedeihen nur die Pflanzen der Haldengesellschaften, so daß eine ortsfremde und karge Landschaft hier entstünde."
(Neue Bauwelt Heft 26/1947)

Treptow
Betriftt Bau eines Luftschutzturmes auf dem Gelände der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt in Berlin Adlershof; Zeichnungen

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beginnend 2. 2. 1938 der DVL 26. 3.1938 Fa. Brüggemann;

"...c) Für die Betonherstellung des Luftschutzturmes sind maßgebend die: Bestimmungen des Deutschen Ausschusses für Eisenbeton 1932
Teil A Bestimmungen für Ausführung von Bauwerken aus Eisenbeton (DIN 1045)
Teil C Bestimmungen für die Ausführung von Bauwerken in Beton (DIN 1047)
Teil D Bestimmungen für Steifeprüfungen und Druckversuch an Würfeln bei Ausführung von Bauwerken aus Beton und Eisenbeton (DIN 1048)
Für die Fundamente, die Turmwandungen und die Turmdecke wird ein Mischungsverhältnis von mindestens 300kg Zement je cbm fertigen Beton gefordert. Die Eisenbewehrung muß mindestens 70kg/cbm Fertigbeton betragen.
3.Abstand von anderen Bauwerken
Der Mindestabstand des Luftschutzturmes von anderen Bauwerken, die höher als 8m sind darf nicht weniger als 20m betragen...."
(Militärarchiv Freiburg RL4/354)
Zehlendorf
"Bezirksamt Zehlendorf von Groß-Berlin
Abt.f.Bau-u.Wohnungswesen
Amt für Städteplanung
An den Magistrat von Groß-Berlin
Amt für Bauordnungswesen im Verw.Bezirk Zehlendorf (Baupolizei) Berlin Zehlendorf, den 8. 3. 1948
Betr.: Hochbunker Schlachtensee, Eiderstädter Weg Ecke Niklasstraße.
Gegen die Benutzung des Bunkers als Kühl- und Lagerräume für die Fleischwerke Herbert Lehmann K.G. erheben wir aus städtebaulichen Gründen keine Einwendungen.
Im Auftrage:
Hein"
(Eiderstädter Weg 34 Akte Band I Vorgänge z.T. in Niklasstr.66/68 Archiv Bauaufsichtsamt Zehlendorf)

Wien

18. November1942 an Herrn Staatssekretär der Luftfahrt und Generalinspekteur der Luftwaffe vom Inspektor des Luftschutzes

"Nach Mitteilung von Führungsstab Ia hat der Führer befohlen, daß unverzüglich in Wien mit dem Bau von bombensicheren LS-Räumen für das Schloß Belvedere, das Hotel Imperial und das Grand Hotel begonnen wird. Die bombensicheren LS-Räume sollen mit Übernachtungs-, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen ausgestattet werden, in ähnlicher Form wie der Bunker beim Prinz-Karl-Palais in München. Die Pläne zu dem Bauvorhaben sollen umgehend Ob.d.L.-Führungsstab Ia in doppelter Ausfertigung vorgelegt werden ..."

Dezember 1942 Dienstreisebericht bezüglich Besichtigung RBR Georg am 19. 11. 42 in München und am 20.11. 42 in Wien

"... A) LS-Bunker am Prinz-Karl-Palais in München
I. Allgemeines
Der am Prinz-Karl-Palais in München im Rahmen des LS-Führerprogramms in der Zeit vom Oktober 1940 bis Mai 1941 gebaute LS-Bunker soll auf Befehl des Führer als Vorbild für die Ausführung von LS-Bunkern an Wohn- und Übernachtungsstätten hoher Persönlichkeiten und Stäbe dienen. Das Prinz-Karl-Palais wurde bisher als Gästehaus der Reichsregierung für ausländische Staatsführer und Diplomaten benutzt. Zur Zeit wird es von Gauleiter Wagner bewohnt.
II. Grundrißgestaltung, Ausbau und Einrichtung
Unter Erdgleiche liegender, an das Palais angebauter eingeschossiger LS-Bunker:
501 m2 bebaute Fläche, 3205 m3 umbauter Raum einschließlich der Vorräume und Zugänge, 2,65 m lichte Höhe
Er enthält folgende Räume: [mit Aufzählung der Möblierung] 1 Besprechungsraum, 1 Schlafraum, 1 Wohnraum, 1 Aufenthaltsraum,
1 Maschinenraum, Außerdem: Vermittlungsraum, Brauseraum,
2 Aborte, Gang, Pumpenraum, 2 Gasschleusen, 2 Vorräume, Hauptzugang zum Palais und Ausgang zum Park.
Sämtliche Fußböden mit Solnhofer-Platten versehen. Wände und Decken zur Verminderung der Schwitzwasserbildung mit Heraklit-Platten verkleidet. Im Besprechungs-, Schlaf-, Wohn- und Aufenthaltsraum Wände und Decken zusätzlich mit Holz vertäfelt und Fußböden mit Teppichen belegt. In den Gängen nur die Decken mit Holztäfelung versehen.
III. Konstruktive Ausbildung
Sohle, Decke, Außen- und Zwischenwände mit kubischer Bewehrung. Sohlenstärke einschließlich Schutzwanne 1,50 m; Unterkante Sohle liegt 7,26m unter Gelände. Deckenstärke 2,50m. Zum Schutz gegen abspringende Betonteile unterhalb der kubischen Bewehrung I-Stahlträger NP22 mit lichtem Abstand zwischen den Stegen

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von 0,30m einbetoniert. Außenwände 2,30m, Innenwände 0,50m, Erdüberdeckung bis 0,60m.
IV. Heizung
Außer elektrischer Heizung der Raumluft ist Fußbodenheizung eingebaut.
V. Wasserversorgung und Entwässerung
Anschluß an die städtischen Rohrnetze; Reservebehälter als unabhängige Wasserversorgung.
VI. Zusammenfassung
LS-Bunker entspricht nicht den jetzigen Forderungen für den Bau von LS-Bunkern. Insbesondere Wände und Sohlen unzureichend. ..."

10. März1943 An den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft Reichsminister Speer vom Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe

"... Die Wahl des Standortes des über der Erdgleiche vorgesehenen viergeschossigen LS-Bunkers für das Hotel Continental wird der Gemeinde Wien überlassen [Bleistiftanmerkung: da die Entscheidung nur an Ort und Stelle gefällt werden kann]. Der Notausgang muß jedoch im Erdgeschoß dem Eingang des LS-Bunkers gegenüberliegen und durch einen trümmersicheren Stollen ins Freie außerhalb des Trümmerbereiches von Gebäuden führen. Um zum Stollen zu gelangen, kann die erforderliche Treppenanlage bereits hinter der Gasschleuse beginnen. ..."

18. 2. 1943 an den GB-Bau, Referat Luftschutz z.H. Herrn Ob.Br. Dipl.Ing. Seywald von Dipl.Ing. H. Schneider Oberbaurat Abteilungsleiter, Wien

"Tabelle
Bau-
stelle
Erdaus-
hub
Stampf-
beton
Stahl-
beton
SandZementStahlTreibstoff-
bedarf
Arbeiter-
bedarf
Hotelm3m3m3m3ttLiter
Conti.160010042005200180012635.000130
... D) Hotel Continental. (Jetzt Res. Lazarett XXI. eg.430 Patienten)
Über den ausdrücklichen Auftrag des Führer wurden die Studien über die Errichtung von Bunkern auch auf das Hotel Continental erstreckt. Die Errichtung eines Tiefbunkers vor dem Hotel in der Praterstraße ist aus zwei Gründen nicht möglich.
1.) Wie aus Plan D5 ersichtlich ist, würde die Sohle der Baugrube 2.74m unter dem Grundwasserspiegel zu liegen kommen. Entsprechend den Ergebnissen der Probebohrungen ist ab Kote -0.40m mit einer Grobkiesschicht von rund 6m Mächtigkeit zu rechnen, die in den Donaukanal reicht, so daß eine offene Wasserhaltung nicht möglich ist. ... Außerdem ist bei einer Zerstörung der Schleuse des Donaukanales in Nußdorf mit einem Ansteigen des Kanalwasserspiegels bei Hochwasser bis 6.25m über den Nullpunkt des Pegels zu rechnen, so daß auch die Ausgänge des Bunkers bis zu diese Höhe bombensicher und wasserdicht hergestellt werden müssen.
2.) Außerdem liegen längs der Oberen Donaustraße – Praterstraße – Untere Donaustraße der Hauptsammelkanal des 2. Bezirkes und ein 1.1000mm dickes Gasrohr, die beide nicht verlegt werden können, so daß eine Verbindung zwischen Hotel und Bunker nicht hergestellt werden kann.
Im Projekt (Plan D1) ist ein Stockwerksbunker im nicht unterkellerten Hof des Hotels vorgesehen. In diesem wurde von der Verlegung eines Geschosses unter das Hofniveau deshalb Abstand genommen, um mit der Sohlenplatte nicht in das Grundwasser zu kommen und in diesem Falle notwendigen Unterfangungen der Hofhauptmauern zu vermeiden.
Es muß auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß ... [durch] den Bau die natürliche Belichtung der Hotelzimmer gegen ... Hof wesentlich beeinträchtigt wird. Es ist daher auch ... [diese] Ausführung nicht empfehlenswert.
Als dritte Variante (Plan D2) könnte der Hochbunker... ... [an] jene Stelle gebaut werden, an welcher sich jetzt der mehr[ge]schoßige unterkellerte Festsaal des Hotels befindet, der abgetragen werden müßte. ..."

Kapitel Nutz-Los

Columbarium

Rom
"Wenn man einen Lageplan der römischen Katakomben betrachtet, dann fällt einem auf, wie sie die Stadt in gemessenem Abstand wie einen Kranz umgeben. Zumeist liegen sie außerdem an einer der großen Straßen, die nach allen Seiten das alte Rom verlassen und mit der übrigen Welt verbinden. Hierin folgen die Katakomben dem Vorbild der übrige antiken Grabanlagen. ...
Schon in den ältesten Berichten finden wir die Katakomben nach den römischen Straßen geordnet und beschrieben, und auch

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heute kann es kein besseres System geben, weil sie eben diese topographische Bindung als Wesensmerkmal an sich tragen.
...
Die antiken Gräber Roms zeigen zweierlei Arten von Bestattung. Wir finden die Feuerbestattung mit ihren Ascheurnen reichen Columbarien neben der Erdbestattung mit ihren sarkophaggeschmückten Mausoleen. Beide Formen bestanden oft selbst in der gleichen Grabkammer nebeneinander, die dann im oberen teil die typischen Nischen der Aschenurnen aufweist und im untern Teil die weiten flachbogigen Nischen, die zur Aufnahme eines Sarkophags aus Stein oder Terracotta bestimmt waren. Die Erdbestattung war aber die ursprüngliche, und es gab alte Familien wie die Scipionen, die ausschließlich an ihr festhielten. In der Kaiserzeit verschwand die Sitte derFeuerbestattung wieder. Die Christen haben sie niemals geübt.
Die Besonderheit der Katakomben besteht in ihrer unterirdischen Anlage. Der Name Katakombe sagt allerdings überdiese Eigenschaft nichts aus, ... . Katakombe ist nur der Beiname eines der vielen römischen Cömeterien von alters her, nämlich der berühmten Sebastianskatakombe, die ursprünglich Ad Catacumbas hieß. Das ist nichts anderes als eine Ortsbezeichnung, die man etwa mit "Talsenke" übersetzen könnte."
(Ludwig Hertling, Engelbert Kirschbaum; Die römischen Katakomben und ihre Märyrer; Wien 1955)

Berlin
"Während man bei den "Urnenpostschließfächern" von einer pietätlosen Konservierung auf Mietdauer des Faches und von einem unbekannten Schicksal der Asche nach Ablauf der Miete sprechen muß, kann in einem solchen Aschenhain jede Beisetzung würdig gestaltet und im Rahmen der größten Feier stattfinden und die Asche zu Erde geworden, für immer verbleiben, da das Fassungsvermögen eines solchen Haines bei einer mittleren Stadt für viele hundert Jahre reicht und dann der Hain als historische Erholungsanlage immer weiter erhalten werden kann."
(Joseph Pertl; Das Problem der Aschenbeisetzung; Gartenkunst 1938)

"Auch hier kann man über manches verschiedener Meinung sein, zum Beispiel über die Frage, ob man heute Friedhöfe gewissermaßen wie Parkanlagen mit öffentlichen Durchgängen gestalten darf."
(K.Bonatz in Neue Bauwelt Heft 11/1947)

Kulturzentrum
"Kulturarbeit muß der Entfaltung und Förderung der sozialen, kommunikativen und ästhetischen Möglichkeiten und Bedürfnisse aller Bürger und nicht nur bestimmter gesellschaftlicher Schichten dienen. Deshalb ist besonders eine Kunst zu fördern, die Isoliertheit und Barrieren abbaut.
...
Der Markt der vorindustriellen Stadt erfüllte diese Funktion. Heute fehlt zumeist dieser öffentliche Raum, der alle Möglichkeiten spontaner Betätigung, des menschlichen Kontaktes, des Zufalls der Begegnung bietet. Es müssen daher neue Kristallisationspunkte geschaffen werden. ... In diesem Sinne sollte der Marktplatz nicht nur topographisch, sondern als eine Leitvorstellung für die Anlage von Kommunikationszentren der verschiedensten Art die Stadtplanung bestimmen."
(Dieter Sauberzweig; Arbeitskreis Bildung und Kultur, Deutscher Städtetag; Mai 1973)

"Die Ausweitung der freien Zeit hat eine Veränderung der kulturellen Bedürfnisse mit sich gebracht. ... Wichtige Voraussetzung dafür ist die Schaffung vielfältiger und erreichbarer räumlicher Angebote im Wohnbereich oder in den jeweiligen Siedlungszentren. Die Kulturarbeit muß stärker geprägt sein durch bürgernahe und den Bürger einbeziehende Aktivitäten."
(Gewerkschaft Kunst; Beiträge zu einem kulturpolitischen Programm; 1977-78)

Kunstbunker
"... Die verschiedenen Möglichkeiten zur Bergung der Kunstwerke gegen Luftangriffe auf Berlin, um die es sich zunächst handelte, wurden vom Generaldirektor, zu dieser Zeit Otto Kümmel, eingehend und immer wiederholt mit den Abteilungsleitern bereits ab 1935 besprochen, insbesondere auch die grundsätzliche Frage einer Risiko-Verteilung oder der Zusammenfassung an einem sicher erscheinenden Ort, wozu die Evakuierung in stillgelegte Salzbergwerke und der Vorschlag der Errichtung eines großen "Kunstbunkers" in der nächsten Umgebung von Berlin gehörten."

"...In einem ersten Schreiben an den Reichserziehungsminister Rust, das er [Kümmel] im Jahre 1935 einreichte, machte er auf die exponierte Lage der Museen in Berlin, "den militärischen Nervenzentren nahe, in der Nachbarschaft von zwei Brücken der militärisch und wirtschaftlich wichtigsten Bahnlinie Deutschlands gelegen",

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aufmerksam, sowie auf die besondere Bauweise der Museen mit Oberlichtdächern und großen Fenstern und auf die Unersetzlichkeit ihres Inhaltes. ... "Als Bergungsort kämen zunächst die Keller der Museumsgebäude in Frage, die praktisch jetzt luftschutzmäßig hergerichtet werden sollten. ... Als beste Lösung sei dagegen die Errichtung eines speziell für Kunstwerke eingerichteten bombenfesten Schutzhauses in der näheren Umgebung von Berlin anzusehen.""
(Irene Kühnel-Kunze; Bergung - Evakuierung - Rückführung. Die Berliner Museen in den Jahren 1939 - 1959; Berlin 1984)

"Besonders charakteristisch ist aber für die ältere Gruppe das System der Anlage: Die Gänge verlaufen streng innerhalb der Grenzen eines Grundstückes und bilden aus Raumökonomie, meist die Form eines Rostes, in der Weise nämlich, das zwei Parallelgänge am Rande des Feldes durch mehrer Quergänge verbunden sind."
(Paul Styger; Die römischen Katakomben; Berlin 1933)

Kapitel Bild-Bunker

"Anders verhält es sich jedoch mit jenen Ingenieurbauten, die, für eine lange Zukunft geschaffen, Anspruch auf baumeisterliche Schönheit erheben und erheben müssen.
...
Das heißt also Form will Masse, ohne Masse keine baumeisterliche, künstlerische Form, ohne Form keine Schönheit.
...
Das Primäre war nicht mehr der Zweckbau des Kapitalismus, der Privatindustrie, des bürgerlichen Lebens. Wie einst Tempel und Dom, Pfalz und Schloß stand nun wieder das Haus der staatlichen, volklichen Gemeinschaft im Mittelpunkt des Bauens. Alles übrige Bauen hatte sich diesem unterzuordnen - an erster Stelle wurde die große Idee baulich verkörpert, an zweiter stand der Zweck. Dieser Gedanke war für die Gegenwart neu - so alt er in der Geschichte gewesen. ...
Damit wurde der Architekt das, was er einst gewesen, er universale Baumeister. Er besann sich wieder auf das Wesen seines Berufes, er erkannte, daß das, worum ein Jahrhundert gerungen, das Ringen um den Stil, um die äußere Form des Bauens, nicht im Mittelpunkt seiner Bestrebungen stehen konnte. Der Stil mußte von selber wachsen. Ein starker Bauherr mußte ihn bestimmen, indem er ihn aus dem neuen Inhalt des neuen Bauens erstehen ließ. Wer heute von "Neoklassizismus" spricht, hat das Wesen unseres Bauens nicht verstanden. Dieses Wesen liegt in den neuen Aufgaben, in der neuen groß-allgemeinen Bestimmung unserer Bauten, die in ihren Grundrissen, ihren räumlichen Dispositionen und ihren städtebaulichen Forderungen ohne Vorgang sind und nur aus dem Inhalt unseres nationalsozialistischen Lebens stammen. ...
Es ist uns heute selbstverständlich, das der Baumeister nicht abseits vom politischen Geschehen stehen kann. Im Gegenteil, es ist die unerläßliche Voraussetzung für den Beruf, daß der Architekt mitten im Politischen stehen muß, das heißt auf jenem Boden, der ihm Saft und Kraft gibt und ihn zu fruchtbarer Tätigkeit bringt. Der Architekt muß heute Nationalsozialist sein; nur als solcher kann er seinem Schaffen den Stempel seiner Zeit geben, kann er Wahres und Schönes, Schöpferisches und Großes erfinden. Er muß gläubig sein, von der politischen Notwendigkeit überzzeugt und bereit, für die Weltanschauung seiner Zeit das Letzte zu geben. Als Individuum hat er jedoch zurückzutreten; er muß es als größeren Erfolg buchen, wenn vom seinem Geschaffenen gesagt wird: Der Bau ist ein Kunstwerk der Zeit Adolf Hitlers, nicht der Arbeit des individuellen Architekten. Das hindert ihn nicht, in hohem Maße Originales schöpferisch zu gestalten, aber es hält ihn ab, um jeden Preis originell zu sein. Der Architekt ist wieder Glied in der Kette, die als Ganzes einheitlich geformt unsrere Zeit symbolisiert und damit einen wahren Stil schafft."
(Rudolf Wolters; Vom Beruf des Baumeisters in Die Kunst im Deutschen Reich Folge 9 Ausgabe B September 1943)

"Das Äußere eines Gebäudes drückt den Willen zur Architektur aus, im Inneren kann man dann den Funktionen gerecht werden." (Le Corbusier; Les quatre compositions In Le Corbusier et Pierre Janneret. Ouvre compléte. 1910-1929; Zürich 1960)

"Die großen Bunkerkästen, die 1944 wenig ausrichten, produzieren in ähnlicher Bildhaftigkeit Abschreckung. Gelänge es, dem Krieg die Bilder wegzunehmen, fiele er rasch in sich zusammen. Krieg hat Heißhunger auf Metaphorik. Dem dient die Bauweise der Kriegsarchitekten."
(Alexander Kluge; Bauen für den Krieg in Arch+ 71/Okt.1983)

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"Von bisherigen Kriegen haben Architekten allemal noch profitiert – vorher, indem sie Kasernen, Festungen, Bunker entwarfen, nachher, indem sie freies Feld hatten, um die neuesten städtebaulichen Ideen zu verwirklichen und um Städte, Festungen, Schlösser neu zu errichten. ... Diesmal ist nämlich das Bunkerbauen und Schutzraumherstellen nicht deshalb Kriegsvorbereitung, weil im nächsten Krieg dergleichen gebraucht würde. ... Im nächsten Krieg werden Bunker niemandem etwas nützen, auch den wenigen nicht, die möglicherweise bei auf Nul geschrumpften Vorwarnzeiten doch noch hineinkommen. Das Bunkerbauen, soweit es nicht Baugeschäft in Krisenzeit ist, ist simple Innenpolitik: es soll beruhigen, es soll Überlebenschancen vortäuschen, wo keine sind.
Der uralte Vertrag zwischen Militär und Architektur ist aufgekündigt. Und das ist gut so. ... Daß aber die Architektur aus dem Arsenal der Militärpolitik ausgesondert wurde, daß man nur noch Ingenieurqualitäten braucht, Vorfertigung, Spezialbeton, Hydraulik und soweiter - das zeigt zumindest eine tiefgreifende Veränderung im Verhältnis von Kriege und Architektur an, und mithin zwischen Krieg und Gesellschaft. Denn die Bildkraft der Architektur war nie neutral und beliebig. Der Krieg war der radikalste Anlaß für Architektur."
(Dieter Hoffmann-Axthelm; Krieg & Architektur in Arch+ Nummer 71 Oktober 1983)

Zusätzliche Dokumente

1938
"Die 1. Architektur-Ausstellung im Hause der Deutschen Kunst gibt einen großartigen Überblick über das bauliche Schaffen der letzten fünf Jahre. Es ist erstaunlich und verfehlt nicht seine anregende und begeisternde Wirkung auf die Besucher auszuüben, welche gewaltige Bautätigkeit seit der Machtübernahme der NSDAP. auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens einsetzte. Man spürt den starken Willen der großen, von edler Bauleidenschaft erfüllten Persönlichkeit des Führers; man spürt die großen, weitausschauenden und volkspsychologisch tiefbegründenten politischen Absichten des Führers, man spürt aber auch die angeborenen, aus den Tiefen der Seele gespeiste Passion.
"Aufbauen", "wieder aufbauen" nach einer Zeit politischen Tiefstandes, das sind Begriffe, die über ihre nächste Bedeutung hinaus symbolhaft geworden sind. Wer baut glaubt an sich, glaubt an seine Zukunft, glaubt an seinen Aufstieg. Der Geist fomt den Körper. Es ist etwas rein Geistiges, der unbändige Glaube an Deutschland, der diese Hunderte von Großbauten ins Leben gerufen hat, und wenn man vom rapiden Sinken der Arbeitslosenziffer hörte und sieht dann diese Ausstellung, so wird einem klar, diese Bauten haben hunderttausenden deutscher Volksgenossen Arbeit und Brot gegeben. Das Baugewerbe ist das Schlüsselgewerbe. Wenn gebaut wird haben alle Berufe zu tun. So schließt sich der Kreis. Was aus Idealismus unternommen wurde, wirkt sich höchst segensreich in der Wirtschaft aus. Nur muß einem klar sein: der erste Impuls durfte kein wirtschaftlicher sein, er hätte nicht die hinreißende Kraft gehabt. ...
...
Im besonderen müssen die Bauten der Luftwaffe erwähnt werden: vom monumentalen Luftfahrtministerium in Berlin, von den kolossalen Flughäfen in Berlin und München, von Prof. Dr.-Ing. Ernst Sagebiel bis zu den kultivierten, reizvollen Kasinos einzelner Fliegerhorste gäben sie allein ein Spiegelbild der heutigen deutschen Baukunst."
(Hans Kiener; Die Erste Deutsche Architektur-Ausstellung im Hause der Deutschen Kunst in München 1938 in Die Kunst im Dritten Reich 2. Jahrgang/ Folge 2 Februar 1938)

Der Reichs-und Preussische Minister des Innern, Berlin, den 4. Mai 1938

"Betrifft: Benutzung von Kraftwagen der staatl.Polizei für Zwecke der NSDAP. und ihrer Gliederungen.
In Abänderung meines Erlasses vom 2. 3. 1937 - Z.193/5151 - und der Ziff. 5 und 13 des RdErl. des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 14.7 . 1937 genehmige ich hierdurch, dass die Polizeiverwalter der staatl.Pol.-Verwaltungen ihren Dienstkraftwagen zu Fahrten, die sie in ihrer Eigenschaft als Beauftragte der NSDAP. und ihrer Gliederungen sowie des Reichsluftschutzbundes innerhalb ihres Dienstbereichs auszuführen haben, kostenlos mitbenutzen dürfen. Bei Fernfahrten (ausserhalb des Pol.-Bezirks) die im Interesse der NSDAP. und ihrer Gliederungen ausgeführt werden, sind die Entschädigungen nach dem RdErlaß vom 29.11.1934 T.K.l Nr.2 IV/34 - (MBliV.S.1481) sowie die Reisekosten für den Fahrer zu erstatten.
Werden Fernfahrten gleichzeitig im Interesse der Polizei und der NSDAP. und ihrer Gliederungen ausgeführt, so hat nur eine anteilsmäßige Erstattung der Gesamtkosten zu erfolgen.
Im Auftrage gez. Daluege"
(Pr.Br.Rep.42 Acc.75)

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1941
Blaulicht während Verdunkelung
RdErl.d.RF SS u.ChdDtPol. im RmdI. v. 7. 3. 1941
"1. blaues Licht ist künftig zu verwenden:
a) Für Verkehrsräume, deren Ausgänge unmittelbar ins Freie führen (Eingangshallen, Vorräume, Hauseingänge, Windfänge, Flure, Lichtschschleusen usw.)
b) Für Innenräume, deren Fenster und Außentüren zwar lichtdicht abgeblendet sind, aber gelegentlich unter Beibehaltung einer schwachen Beleuchtung geöffnet werden (z.B. Räume in Krankenanstalten, Schlafzimmer). Solche Räume sind neben der Normalbeleuchtung mt Blaulichtleuchten auszustatten, die jedesmal vor dem Aufblenden der Fenster und Außentüren an Stelle der Normalbeleuchtung einzuschalten sind.
c) Für die Innenbeleuchtung von Straßenbahnen, Omnibussen, Kraftfahrzeugen und Eisenbahnwagen. ...
d) Für beleuchtete Verkehrszeichen und der Verkehrssicherheit dienende Lichtquellen (Verkehrs- und Warnzeichen, Schildkröten, Haltestellensäulen, Bau- und Gefahrenstellenlampen ufw. mit Ausnahme von Signalen und Verkehrsampeln) sowie für die Beleuchtung von Bahnsteigen, Wartehallen und Fernsprechhäuschen.
e) Für die Kennzeichen-, Zielrichtungs- und Nummernschilder von Straßenbahnen, Omniussen, Stadt-, Vorort-, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Kraftfahrzeugen aller Art.
f) Für Hand- und Taschenlampen, die im Freien verwendet werden.
g) (1) Für leuchtende Hinweisschilder zur Kennzeichnung von Geschäften, Hotels, Gaststätten, Theatern und Lichtspielhäusern.
(2) Für beleuchtete Hinweisschilder zur Kennzeichnung öffentlicher Einrichtungen, wie öffentliche Luftschutzräume, Luftschutzrettungsstellen, Luftschutzbefehlsstellen, Pol.-Diensstellen, Postämter, Krankenhäuser, Apotheken usw. sind die amtlich vorgeschriebenen Kennfarben unter Beachtung der Vorschriften der Verdunkelungs-VO weiter zu verwenden.
2. Für die unter Ziff. 1a bis g angeführten Lichtquellen ist nur dunkelblaues Licht zu verwenden.
..."
(Pr.Br.Rep.42 Acc.2020)

Die "Lebensumstände" etwas nahebringen sollen die folgenden Dokumente, die ausrißweise die tägliche Situation aus Tagebüchern einer Abteilung des SHD und aus Lageberichten der Polizei wiedergeben:

9. 8. 43 Das Vorkommando der LS-Abteilung (mot)34, Leutnant Reneerkens, 3 Feldwebel, 3 Unteroffiziere und 8 Mann fahren nach Berlin ab.
13. 8.43 Die Transportzüge rollen in Frankreich ab ... Der Abteilung werden für Stab und 3.Kompanie in Steingebäuden der Flakkaserne Berlin Lankwitz, Emmichblock, Unterkünfte zugewiesen. 1. und 2. Kompanie werden in Baracken auf dem Gelände der Flakkaserne Berlin Lankwitz, Emmichblock, untergebracht.
23./ 24. 8. 43 23.45 Uhr Luftalarm und Luftangriff auf Berlin. Die Kompanien rücken sofort auf ihre Bereitstellungsplätze auf den Straßen in der Nähe der Flakkaserne Lankwitz ab. Die Befehlsstelle des Stabes befindet sich im 2. Stock des Kasernengebäudes, da hier der einzige amtliche Fernsprechanschluß vorhanden ist. Um 1.00 Uhr muß die Befehlsstelle aufgegeben werden, da sie durch den heftigen Abwurf von Brand- und Sprengbomben teilweise zerstört und nicht mehr zu halten ist. Durch den Angriff, der bis 1.45 Uhr dauert, wird die Kaserne Lankwitz fast vollkommen zerstört. Die Gebäude mit den Unterkünften des Stabes und der 3.Kompanie brennen zum Teil aus, die Baracken mit den Unterkünften der 1. und 2. Kompanie, sowie die Küchen- und Wirtschaftsbaracke brennen sofort vollständig mit sämtlichem Privateigentum der Männer und allen Ausrüstungsgegenständen, Geschäftszimmern, Kammern, Feldküchen pp. ab.
... Ab 2.05 Uhr werden die 3 Kompanien zur Bekämpfung von Großbränden im Polizei-Abschnitt Steglitz eingesetzt. Der Einsatz dauerte bis 18.3 Uhr. ...
Am Abend des 24. 8. 43 bezieht die Abteilung Quartier in der Flakkaserne Berlin Döbritz/Elsgrund.
31. 8./ 1. 9. 43 Luftangriff auf Berlin. Die Abteilung wird auf Befehl des LS-Regiementsstabs 3 noch während des Angriffes zur Lotsenstelle 13 vorgezogen. Bei Gruppe Süd wird der Einsatzort, Spinnstofffabrik Wupperstraße 3 bekanntgegeben. ... Um 6.25 ergeht der Befehl zum Abrücken.
4. 9. 43 Luftangriff auf Berlin. 0.40 Uhr Alarmierung der Abteilung und Abrücken zur Lotsenstelle 14, Johannisstift. Auf Befehl der Gruppe West wird die Abteilung zur Suarezstraße vorgezogen und ihr Abschnitt Berlinerstraße – Rathaus Charlottenburg – nördlich bis

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Spree – westlich bis Schlosstraße und südlich bis Scharrenstraße zugeteilt. ... Um 8.40 Uhr wurde die Abteilung auf Befehl der örtlichen LS-Leitung vom Einsatz entlassen.
22./ 23. 11. 43 Großangriff auf Berlin mit Spreng- und Brandbomben. Die Abteilung wurde um 22.05 Uhr zur Lotsenstelle 13 vorgezogen und von dort aus zum selbständigen Einsatz zu den Schadensstellen am Schöneberger Rathaus befohlen. ... Inder Apostel-Paulus-Straße 13 wurde die Privatklinik ... gerettet. In der Hauptstraße wurde ein Kellerbrand, der auf ein Konsolatorenlager der Lw übergegriffen hatte, abgelöscht. Um 10.15 Uhr wurde die Abteilung der Gruppe Süd zum Einsatz im Revier 174 und am Wittenbergplatz zugeteilt. ... Abrücken der Abteilung um 14.10.
23./ 24. 11. 43 Großangriff auf Berlin mit Spreng- und Brandbomben. Die Abteilung wurde um 20.40 zur Lotsenstelle 13 vorgezogen und dem Gruppenkommando Nord unterstellt. Einsatz zur Bekämpfung des Brandes im Süd und Mittelblock der Polizeikaserne (Maikäferkaserne), der sich wegen Wassermangels zum Totalschaden auszuwachsen drohte. ... Wegen Mangel an Löschwasser mußte Wasser aus dem Nordhafen herbeigeführt werden. ...
Das Löschkommando der 1. Kompanie führte in der Schwartzkopffstraße 17 an einem Wohnhaus eine Sprengung mit Wurfladungen durch. ...
Um 10.00 Uhr traf die Abteilung in der Unterkunft ein.
25. 11. 43 Die Abteilung wurde zur Ablösung von ortsfesten Kräften beim Gruppenkommando Mitte befohlen und rückte um 8.15 Uhr zum Bereitstellungsplatz Horst-Wesselplatz ab. ... Ablösung erfolgte kompanieweise mit den Feuerwachtbereichen Köpenickstraße, Keibelstraße und Rosenthalerstraße ... Um 18.45 Uhr kehrte die Abteilung in die Unterkunft zurück.
29. 1. 44 Einsatz in Berlin. [nachdem die Abteilung zwischenzeitlich in Stettin eingesetzt war] Großangriff auf Berlin mit Spreng- und Brandbomben in den frühen Morgenstunden. Um 4.18 Uhr erhielt die Abteilung an der Lotsenstelle 13 den Befehl zum Einsatz in Berlin, Abschnitt Linden. Die 1. Kompanie erhielt das Revier 7 um den Gendarmenmarkt, die 2. Kompanie das Revier 8 zwischen Voss-, Behrens-, Friedrich- und Leipziger Straße, die 3.Kompanie das Revier 2 zwischen Karl- und Albrechtstraße und nördlich vom Schiffbauerdamm, als Einsatzgebiet zugewiesen. Durch schwersten Abwurf von Spreng- Brand- und Minenbomben waren ausgedehnte Brände und Gebäudeschäden entstanden. Vor allen Dingen war auf die Brandbekämpfung im Staatlichen Schauspielhaus am Gendarmenmarkt auf Wunsch des Herrn Reichsmarschalls besonderer Wert zu legen, ...

Detaillierte Angaben zu Schäden in Berlin Stand 6. 9. 1943 für den Luftangriff am 3./ 4. 9.1943 und Lagebericht zum Luftangriff am 23./ 24. 8. 1943
"1. Luftgefahr 23,35 Uhr Fliegeralarm 23,41 Uhr Luftgefahr vorbei, Entwarnung 02,35 Uhr
2. Berlin wurde in der Zeit von Fliegeralarm bis Luftgefahr vorbei von etwa 250 feindlichen Flugzeugen im Hochflug aus westlicher und südwestlicher Richtung bei klarem Himmel mit Minen-, Spreng-, Brand- und Phosphorbomben angegriffen. Der Schwerpunkt des Angriffs richtete sich hauptsächlich auf Wohnviertel der Abschnitte Steglitz, Schöneberg, Wilmersdorf und Tempelhof. Es entstanden zahlreiche Einsturzschäden und Brände. Besonders hart betroffen wurden die Industrieanlagen in Mariendorf und Marienfelde, sowie die Wohngebiete entlang des Teltowkanals in Lankwitz, Steglitz und Mariendorf. ..."

Lagebericht zum Luftangriff vom 31. 8./ 1. 9. 1943 "1.) Luftgefahr 23,33 Uhr Fliegeralarm 23,55 Uhr Luftgefahr vorbei und Entwarnung 02,00 Uhr
2.) Berlin wurde in der Zeit von Fliegeralarm bis Luftgefahr vorbei von etwa 150 feindlichen Flugzeugen im Hochangriff aus südlicher und westlicher Richtung bei leichtbedecktem Himmel überflogen und mit Minen-, Spreng-, Brand-, Phosphorbrand- und Leuchtbomben verschiedener Art angegriffen. Der Angriff richtete sich hauptsächlich auf die Abschnittsbezirke Zehlendorf, Steglitz und Tempelhof. Besonders schwer betroffen wurden die Industrieanlagen an der Goerzallee in Steglitz. ..."
Lagebericht zum Luftangriff vom 3./ 4. 9.1943
"1.) Luftgefahr 23.22 Uhr. Fliegeralarm 23.24 Uhr. Luftgefahr vorbei und Entwarnung 01.58 Uhr.
2.) Berlin wurde in der Zeit von "Fliegeralarm" bis "Luftgefahr vorbei" von etwa 400 feindlichen Flugzeugen in mehreren Wellen bei klarem Himmel überflogen und mit zahlreichen Minen-, Spreng-, Brand-, Phosphorbrand-, Flüssigkeitsbrand und Leuchtbomben verschiedener Art angegriffen.
Der Schwerpunkt des Angriffes richtete sich hauptsächlich auf die Abschnitte Charlottenburg, Tiergarten, Linden, Spandau und Wilmersdorf. ..."

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Luftangriff vom 26. Februar 1945
"Alarm von 11.10 bis 14.07 Uhr 1.000 Flugzeuge, 4.000m Höhe, 5 Wellen
Der Verkehr wurde nicht im gleichen Umfange lahmgelegt, wie am 3. 2.1945, dafür aber Industrie im Osten und Südosten der Stadt schwer getroffen. ...
Verkehrsanlagen:
Fast der gesamte Straßenbahnverkehr in der Stadtmitte, im Norden, Osten und Süden wurde stillgelegt, U-Bahn vom Potsdamer Platz bis Gleisdreieck nach Osten und Nordosten gestört. S-Bahnverkehr unterbrochen von Bahnhof Ostkreuz auf allen östlichen Linien. ...
Getroffen wurde:
... Kaiser-Wilhelm-Straße Ecke Memhardtstraße, Wasserrohr angeschlagen. größere Wassermengen strömten in U-Bahn Alexanderplatz Berlin O 34, Frankfurter Allee, U-Bahn Memlerstraße - durch Sprengbombe Decke durchschlagen - mehrere Wagen eines besetzten U-Bahnzuges getroffen, etwa 120 Gefallene, 60 schwer und 20 leicht Verletzte geborgen. Zahl der Gefallenen dürfte sich noch erhöhen. ..."

2. Luftangriff am 5. März 1945
"2003 - 2205 50 Flugzeuge 7.000 - 8.000m Wetter sternklar
... S-Bahnhof Grunewald bis Nikolassee unterbrochen ..."

Luftangriff vom 6. 3. 1945
"20 Uhr 01 bis 21 Uhr 06
50 - 70 schnelle Kampfflugzeuge, 7.000 bis 8.000m Höhe
... Verkehrsanlagen: S-Bahnverkehr zwischen Bahnhof Berlin Schöneweide und Adlershof unterbrochen. ..."

Luftangriff am 8. 3. 1945
"20 Uhr 03 bis 21 Uhr 32, 40 feindliche Flugzeuge, 7.500m Höhe
... Verkehrsanlagen: Fernverkehr Berlin - Halle zerstört...."
[Immer wieder tauchen in diesen Berichten Meldungen eingestürzter Luftschutzkeller auf, bei denen es je nach Erfolg bei 30 bis 50 Verschüttete etwa 2 bis 7 Tote zu beklagen gibt.]

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